Teppichklopfen Musterklauseln

Teppichklopfen. Das Ausstauben von Teppichen, Läufern, Decken, Staubtüchern und anderen Gegenständen im Hausflur, vom Balkon oder zum Fenster hinaus ist untersagt. Das Ausklopfen von Teppichen, Decken ▇▇▇.▇▇▇ nur werktags von 8-10 Uhr, freitags außerdem von 16-19 Uhr an den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet.
Teppichklopfen. Das Ausstauben von Teppichen, Läufern, Decken, Staubtüchern und anderen Gegenständen im Hausflur, vom Balkon oder zum Fenster hinaus ist untersagt.