Tarifpositionen Musterklauseln
Tarifpositionen. Die Tarifpositionen aus den Kapiteln 20-60 stellen Pauschalen dar. Der Titel der einzelnen Positionen definiert den Inhalt dieser Leistungspauschale (Zieltarifierung). Die dem Tarif zugrundliegenden Kalkulationen der einzelnen Tarifpositionen und den darin enthaltenen Materialien und Arbeitsschritte dienen lediglich der Preisfindung. Der Leistungserbringer definiert die fachtechnische Umsetzung gemäss der ärztlichen Verordnung. Alle Tarifpositionen bestehen aus folgenden Angaben:
