Common use of Swaps Clause in Contracts

Swaps. Der Anlagepolitik gemäß kann der Fonds Swaps eingehen, um die Total-Return-Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die genehmigte Gegenpartei der Gesellschaft für den jeweiligen Fonds (gegebenenfalls) entsprechende Sicherheiten in Übereinstimmung mit den Anlagebeschränkungen stellen kann, so dass das Risikopotenzial der Gesellschaft gegenüber der genehmigten Gegenpartei auf das von der Zentralbank vorgeschriebene Maß reduziert wird. Um die Tracking Difference zu mindern und/oder die Wertentwicklung des Fonds zu verbessern, kann die Indexrendite, die zur Berechnung des Swaps bereitgestellt wird, eine niedrigere Quellensteuer aufweisen als es gewöhnlich im Referenzindex der Fall ist. Die Swaps können von jeder Partei jederzeit oder beim Eintreten bestimmter Ereignisse entweder in Bezug auf den Fonds oder die genehmigte Gegenpartei, insbesondere bei einem Ausfallereignis (wie etwa einer Nichtzahlung, einer Vertragsverletzung oder einem Konkurs) oder einem eine Kündigung auslösenden Ereignis (das nicht auf ein Verschulden seitens einer der Parteien zurückzuführen ist, z. B. Rechtswidrigkeit oder ein Steuerereignis), zu ihrem beizulegenden Zeitwert gekündigt werden. Wenn die Swaps aufgrund eines Ausfallereignisses oder eines eine Kündigung auslösenden Ereignisses gekündigt werden, wird für die Swaps ein Glattstellungsbetrag festgelegt. Ein dem relevanten Glattstellungsbetrag entsprechender Betrag (der gemäß den Bedingungen der Swaps berechnet wurde) oder ein zwischen den Parteien vereinbarter anderer Betrag wird zwischen der genehmigten Gegenpartei und dem Fonds abgerechnet. Die Swaps werden immer gemäß den Bestimmungen des Prospekts bewertet. Der Fonds kann dann neue Swaps eingehen, es sei denn, der Verwaltungsrat beschließt, dass es nicht ratsam ist, neue Derivatekontrakte einzugehen, oder direkt in die zugrunde liegenden Wertpapiere des Referenzindex zu investieren. Sofern der Verwaltungsrat beschließt, dass es keine andere angemessene Möglichkeit gibt, die Total-Return- Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen, kann der Fonds alternativ gemäß den Bestimmungen des Prospekts aufgelöst werden. Bei den Swaps handelt es sich um Unfunded Swaps, und die Zahlungen sind an den Ertrag des Korbs geknüpft. Der Swap liefert die Differenz zwischen den für den Korb eingegangenen Zahlungen und der Performance des Referenzindex. Anleger müssen insbesondere beachten, dass die allgemeinen, im Prospekt im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“ aufgeführten Anlagebeschränkungen für den Fonds gelten. Der Fonds darf nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in andere OGAW oder andere offene oder geschlossene Investmentfonds (OGA) investieren.

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Swaps. Der Anlagepolitik gemäß kann der Fonds Swaps eingehen, um die Total-Return-Nettoperformance Gesamtperformance des Referenzindex zu erzielen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die genehmigte Gegenpartei der Gesellschaft für den jeweiligen Fonds (gegebenenfalls) entsprechende Sicherheiten in Übereinstimmung mit den Anlagebeschränkungen stellen kann, so dass das Risikopotenzial der Gesellschaft gegenüber der genehmigten Gegenpartei auf das von der Zentralbank vorgeschriebene Maß reduziert wird. Um die Tracking Difference zu mindern und/oder die Wertentwicklung des Fonds zu verbessern, kann die Indexrendite, die zur Berechnung des Swaps bereitgestellt wird, eine niedrigere Quellensteuer aufweisen als es gewöhnlich im Referenzindex der Fall ist. Die Swaps können von jeder Partei jederzeit oder beim Eintreten bestimmter Ereignisse entweder in Bezug auf den Fonds oder die genehmigte Gegenpartei, insbesondere bei einem Ausfallereignis (wie etwa einer Nichtzahlung, einer Vertragsverletzung oder einem Konkurs) oder einem eine Kündigung auslösenden Ereignis (das nicht auf ein Verschulden seitens einer der Parteien zurückzuführen ist, z. B. Rechtswidrigkeit oder ein Steuerereignis), zu ihrem beizulegenden Zeitwert gekündigt werden. Wenn die Swaps aufgrund eines Ausfallereignisses oder eines eine Kündigung auslösenden Ereignisses gekündigt werden, wird für die Swaps ein Glattstellungsbetrag festgelegt. Ein dem relevanten Glattstellungsbetrag entsprechender Betrag (der gemäß den Bedingungen der Swaps berechnet wurde) oder ein zwischen den Parteien vereinbarter anderer Betrag wird zwischen der genehmigten Gegenpartei und dem Fonds abgerechnet. Die Swaps werden immer gemäß den Bestimmungen des Prospekts bewertet. Der Fonds kann dann neue Swaps eingehen, es sei denn, sofern der Verwaltungsrat nicht beschließt, dass es nicht ratsam ist, neue Derivatekontrakte einzugehen, einzugehen oder direkt in die dem Referenzindex zugrunde liegenden Wertpapiere des Referenzindex zu investieren. Sofern der Verwaltungsrat beschließt, dass es keine andere angemessene Möglichkeit gibt, die Total-Return- Nettoperformance Gesamtperformance des Referenzindex zu erzielen, kann der Fonds alternativ gemäß den Bestimmungen des Prospekts aufgelöst werden. Bei den Swaps handelt es sich um Unfunded Swaps, und die Zahlungen sind an den Ertrag des Korbs geknüpft. Der Swap liefert die Differenz zwischen den für den Korb eingegangenen Zahlungen und der Performance des Referenzindex. Anleger müssen insbesondere beachten, dass die allgemeinen, im Prospekt im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“ aufgeführten Anlagebeschränkungen für den Fonds gelten. Der Fonds darf nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in andere OGAW oder andere offene oder geschlossene Investmentfonds (OGA) investieren.

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Swaps. Der Anlagepolitik gemäß kann der Fonds Swaps eingehen, um die Total-Return-Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die genehmigte Gegenpartei der Gesellschaft für den jeweiligen Fonds (gegebenenfalls) entsprechende Sicherheiten in Übereinstimmung mit den Anlagebeschränkungen stellen kann, so dass das Risikopotenzial der Gesellschaft gegenüber der genehmigten Gegenpartei auf das von der Zentralbank vorgeschriebene Maß reduziert wird. Um die Tracking Difference zu mindern und/oder die Wertentwicklung des Fonds zu verbessern, kann die Indexrendite, die zur Berechnung des Swaps bereitgestellt wird, eine niedrigere Quellensteuer aufweisen als es gewöhnlich im Referenzindex der Fall ist. Die Swaps können von jeder Partei jederzeit oder beim Eintreten bestimmter Ereignisse entweder in Bezug auf den Fonds oder die genehmigte Gegenpartei, insbesondere bei einem Ausfallereignis (wie etwa einer Nichtzahlung, einer Vertragsverletzung oder einem Konkurs) oder einem eine Kündigung auslösenden Ereignis (das nicht auf ein Verschulden seitens einer der Parteien zurückzuführen ist, z. B. Rechtswidrigkeit oder ein Steuerereignis), zu ihrem beizulegenden Zeitwert gekündigt werden. Wenn die Swaps aufgrund eines Ausfallereignisses oder eines eine Kündigung auslösenden Ereignisses gekündigt werden, wird für die Swaps ein Glattstellungsbetrag festgelegt. Ein dem relevanten Glattstellungsbetrag entsprechender Betrag (der gemäß den Bedingungen der Swaps berechnet wurde) oder ein zwischen den Parteien vereinbarter anderer Betrag wird zwischen der genehmigten Gegenpartei und dem Fonds abgerechnet. Die Swaps werden immer gemäß den Bestimmungen des Prospekts bewertet. Der Fonds kann dann neue Swaps eingehen, es sei denn, der Verwaltungsrat beschließt, dass es nicht ratsam ist, neue Derivatekontrakte einzugehen, oder direkt in die zugrunde liegenden Wertpapiere des Referenzindex zu investieren. Sofern der Verwaltungsrat beschließt, dass es keine andere angemessene Möglichkeit gibt, die Total-Return- Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen, kann der Fonds alternativ gemäß den Bestimmungen des Prospekts aufgelöst werden. Bei den Swaps handelt es sich um Unfunded Swaps, und die Zahlungen sind an den Ertrag des Korbs geknüpft. Der Swap liefert die Differenz zwischen den für den Korb eingegangenen Zahlungen und der Performance des Referenzindex. Anleger müssen insbesondere beachten, dass die allgemeinen, im Prospekt im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“ aufgeführten Anlagebeschränkungen für den Fonds gelten. Der Fonds darf nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in andere OGAW oder andere offene oder geschlossene Investmentfonds (OGA) investieren.

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Swaps. Der Anlagepolitik gemäß kann der Fonds Swaps eingehen, um die Total-Return-Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die der genehmigte Gegenpartei Kontrahent der Gesellschaft für den jeweiligen Fonds (gegebenenfalls) entsprechende Sicherheiten in Übereinstimmung mit den Anlagebeschränkungen stellen kann, so dass das Risikopotenzial der Gesellschaft gegenüber der dem genehmigten Gegenpartei Kontrahenten auf das von der Zentralbank vorgeschriebene Maß reduziert wird. Um die Tracking Difference zu mindern und/oder die Wertentwicklung des Fonds zu verbessernmindern, kann die Indexrendite, die zur Berechnung des Swaps bereitgestellt wird, eine niedrigere Quellensteuer aufweisen als es gewöhnlich im Referenzindex der Fall ist. Die Swaps können von jeder Partei jederzeit oder beim Eintreten bestimmter Ereignisse entweder in Bezug auf den Fonds oder die genehmigte Gegenparteiden genehmigten Kontrahenten, insbesondere bei einem Ausfallereignis (wie etwa einer Nichtzahlung, einer Vertragsverletzung oder einem Konkurs) oder einem eine Kündigung auslösenden Ereignis (das nicht auf ein Verschulden seitens einer der Parteien zurückzuführen ist, z. B. Rechtswidrigkeit oder ein Steuerereignis), zu ihrem beizulegenden Zeitwert gekündigt werden. Wenn die Swaps aufgrund eines Ausfallereignisses oder eines eine Kündigung auslösenden Ereignisses gekündigt werden, wird für die Swaps ein Glattstellungsbetrag festgelegt. Ein dem relevanten Glattstellungsbetrag entsprechender Betrag (der gemäß den Bedingungen der Swaps berechnet wurde) oder ein zwischen den Parteien vereinbarter anderer Betrag wird zwischen der dem genehmigten Gegenpartei Kontrahenten und dem Fonds abgerechnet. Die Swaps werden immer gemäß den Bestimmungen des Prospekts bewertet. Der Fonds kann dann neue Swaps eingehen, es sei denn, der Verwaltungsrat beschließt, dass es nicht ratsam ist, neue Derivatekontrakte einzugehen, oder direkt in die zugrunde liegenden Wertpapiere des Referenzindex zu investieren. Sofern der Verwaltungsrat beschließt, dass es keine andere angemessene Möglichkeit gibt, die Total-Return- Return-Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen, kann der Fonds alternativ gemäß den Bestimmungen des Prospekts aufgelöst werden. Bei den Swaps handelt es sich um Unfunded Swaps, und die Zahlungen sind an den Ertrag des Korbs geknüpft. Der Swap liefert die Differenz zwischen den für den Korb eingegangenen Zahlungen und der Performance des Referenzindex. Anleger müssen insbesondere beachten, dass die allgemeinen, im Prospekt im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“ aufgeführten Anlagebeschränkungen für den Fonds gelten. Der Fonds darf nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in andere OGAW oder andere offene oder geschlossene Investmentfonds (OGACIS) investieren.

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Swaps. Der Anlagepolitik gemäß kann der Fonds geht Unfunded Total Return Swaps eingehen, um die Total-Return-Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen(d. h., dass die gesamte wirtschaftliche Wertentwicklung einer Referenzverbindlichkeit zwischen dem Fonds und einem genehmigten Gegenpartei übertragen wird) mit einem zulässigen Unternehmen (d. h. dem „genehmigten Gegenpartei “) ein und erwirbt dadurch den Anspruch, von dem genehmigten Gegenpartei die Performance einiger oder aller Komponenten des Referenzindex im Tausch gegen die Zahlung eines an die vom Fonds gehaltenen US- Treasury Bills gekoppelten Renditesatzes, der den Marktsätzen entspricht, an den genehmigten Gegenpartei. Der genehmigte Gegenpartei der Swaps und die Gesellschaft für den Fonds haben einen 2002 Master Agreement der International Swaps and Derivatives Association (einschließlich etwaiger ergänzender Verträge, Zusätze oder Anhänge) (das „ISDA Master Agreement“) geschlossen und stellten für jede Swap- Transaktion Bestätigungen aus. Diese Bestätigungen können vor oder nach der relevanten Transaktion, während der Swap offen bleibt, und in elektronischer Form ausgestellt werden. Die Swaps werden immer gemäß den Bestimmungen des Prospekts bewertet. Die Bewertung der Swaps spiegelt die relativen Bewegungen in der Wertentwicklung des Referenzindex und der vom Fonds gehaltenen US-Treasury Bills und/oder zusätzlichen liquiden Mittel wider, auf die sich die Swaps jeweils beziehen. Abhängig vom Wert der Swaps muss der Fonds eine Zahlung an den genehmigte Gegenpartei leisten oder erhält eine solche Zahlung. Muss der Fonds eine Zahlung an die genehmigte Gegenpartei leisten, erfolgt diese Zahlung aus dem Erlös und gegebenenfalls aus der Veräußerung aller oder eines Teils der US-Treasury Bills und/oder zusätzlichen liquiden Mitteln, in die der Fonds investiert hat. Gemäß Angabe im Prospekt stellt die Gesellschaft sicher, dass das Gegenparteirisiko im Rahmen der Swaps nie die gemäß den Vorschriften und der Zentralbank zulässigen Limits überschreitet. Dementsprechend reduziert die Gesellschaft dieses Gegenparteirisiko gemäß den Anlagebeschränkungen, indem sie die genehmigte Gegenpartei bei Bedarf veranlasst, der Gesellschaft für den jeweiligen betreffenden Fonds (gegebenenfallsoder wie ansonsten seitens der Zentralbank gestattet) entsprechende geeignete Sicherheiten in Übereinstimmung mit nach den Anlagebeschränkungen stellen kann, so dass das Bedingungen des ISDA Master Agreement zu stellen. Alternativ kann die Gesellschaft ihr Risikopotenzial der Gesellschaft gegenüber der dem genehmigten Gegenpartei auf das von dadurch senken, indem sie den genehmigte Gegenpartei zum Reset der Zentralbank vorgeschriebene Maß reduziert wirdSwaps veranlasst oder umgekehrt. Um die Tracking Difference Dies kann zu mindern und/oder die Wertentwicklung einer entsprechenden Zahlung seitens des Fonds zu verbessern, kann an die Indexrendite, die zur Berechnung des Swaps bereitgestellt wird, eine niedrigere Quellensteuer aufweisen als es gewöhnlich im Referenzindex der Fall istgenehmigte Gegenpartei führen. Die Swaps können von jeder Partei jederzeit oder beim Eintreten bestimmter Ereignisse entweder in Bezug auf den Fonds oder die genehmigte Gegenpartei, insbesondere bei einem Ausfallereignis (wie etwa einer Nichtzahlung, einer Vertragsverletzung oder einem Konkurs) oder einem eine Kündigung auslösenden Ereignis (das nicht auf ein Verschulden seitens einer der Parteien zurückzuführen ist, z. B. Rechtswidrigkeit oder ein Steuerereignis), zu ihrem beizulegenden Zeitwert gekündigt werden. Wenn die Swaps aufgrund eines Ausfallereignisses oder eines eine Kündigung auslösenden Ereignisses gekündigt werden, wird für die Swaps ein Glattstellungsbetrag festgelegt. Ein dem relevanten Glattstellungsbetrag entsprechender Betrag (der gemäß den Bedingungen der Swaps berechnet wurde) oder ein zwischen den Parteien vereinbarter anderer Betrag wird zwischen der genehmigten Gegenpartei und dem Fonds abgerechnet. Die Swaps werden immer gemäß den Bestimmungen des Prospekts bewertet. Der Fonds kann dann neue Swaps eingehen, es sei denn, sofern der Verwaltungsrat nicht beschließt, dass es nicht ratsam ist, neue Derivatekontrakte einzugehen, Swaps einzugehen oder direkt in die zugrunde liegenden Wertpapiere des Referenzindex vom Fonds gemäß Auflistung unter obigem Abs. (i) gehaltenen US-Treasury Bills und/oder zusätzlichen liquiden Mittel zu investieren. Sofern , oder wenn der Verwaltungsrat beschließt, dass es keine andere angemessene Möglichkeit keinen angemessenen Weg zum Erreichen der Kursrendite-Performance des Referenzindex gibt, die Total-Return- Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen, dann kann der Fonds alternativ gemäß den Bestimmungen des Prospekts aufgelöst werden. Bei den Swaps handelt es sich um Unfunded Swaps, und die Zahlungen sind an den Ertrag des Korbs geknüpft. Der Swap liefert die Differenz zwischen den für den Korb eingegangenen Zahlungen und der Performance des Referenzindex. Anleger müssen insbesondere beachten, dass die allgemeinen, im Prospekt im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“ aufgeführten Anlagebeschränkungen für den Fonds gelten. Der Fonds darf nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in andere OGAW oder andere offene oder geschlossene Investmentfonds (OGA) investieren.

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Swaps. Der Anlagepolitik gemäß kann der Fonds Swaps eingehen, um die Total-Return-Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass die genehmigte Gegenpartei der Gesellschaft für den jeweiligen Fonds (gegebenenfalls) entsprechende Sicherheiten in Übereinstimmung mit den Anlagebeschränkungen stellen kann, so dass das Risikopotenzial der Gesellschaft gegenüber der genehmigten Gegenpartei auf das von der Zentralbank vorgeschriebene Maß reduziert wird. Um die Tracking Difference zu mindern und/oder die Wertentwicklung des Fonds zu verbessern, kann die Indexrendite, die zur Berechnung des Swaps bereitgestellt wird, eine niedrigere Quellensteuer aufweisen als es gewöhnlich im Referenzindex der Fall ist. Die Swaps können von jeder Partei jederzeit oder beim Eintreten bestimmter Ereignisse entweder in Bezug auf den Fonds oder die genehmigte Gegenpartei, insbesondere bei einem Ausfallereignis (wie etwa einer Nichtzahlung, einer Vertragsverletzung oder einem Konkurs) oder einem eine Kündigung auslösenden Ereignis (das nicht auf ein Verschulden seitens einer der Parteien zurückzuführen ist, z. B. Rechtswidrigkeit oder ein Steuerereignis), zu ihrem beizulegenden Zeitwert gekündigt werden. Wenn die Swaps aufgrund eines Ausfallereignisses oder eines eine Kündigung auslösenden Ereignisses gekündigt werden, wird für die Swaps ein Glattstellungsbetrag festgelegt. Ein dem relevanten Glattstellungsbetrag entsprechender Betrag (der gemäß den Bedingungen der Swaps berechnet wurde) oder ein zwischen den Parteien vereinbarter anderer Betrag wird zwischen der genehmigten Gegenpartei und dem Fonds abgerechnet. Die Swaps werden immer gemäß den Bestimmungen des Prospekts bewertet. Der Fonds kann dann neue Swaps eingehen, es sei denn, der Verwaltungsrat beschließt, dass es nicht ratsam ist, neue Derivatekontrakte einzugehen, oder direkt in die zugrunde liegenden Wertpapiere des Referenzindex zu investieren. Sofern der Verwaltungsrat beschließt, dass es keine andere angemessene Möglichkeit gibt, die Total-Return- Return-Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen, kann der Fonds alternativ gemäß den Bestimmungen des Prospekts aufgelöst werden. Bei den Swaps handelt es sich um Unfunded Swaps, und die Zahlungen sind an den Ertrag des Korbs geknüpft. Der Swap liefert die Differenz zwischen den für den Korb eingegangenen Zahlungen und der Performance des Referenzindex. Anleger müssen insbesondere beachten, dass die allgemeinen, im Prospekt im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“ aufgeführten Anlagebeschränkungen für den Fonds gelten. Der Fonds darf nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in andere OGAW oder andere offene oder geschlossene Investmentfonds (OGA) investieren.

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Swaps. Der Anlagepolitik gemäß kann der Fonds geht Unfunded Total Return Swaps eingehen, um die Total-Return-Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen(d. h., dass die gesamte wirtschaftliche Wertentwicklung einer Referenzverbindlichkeit zwischen dem Fonds und einem genehmigten Gegenpartei übertragen wird) mit einem zulässigen Unternehmen (d. h. dem „genehmigten Gegenpartei “) ein und erwirbt dadurch den Anspruch, von dem genehmigten Gegenpartei die Performance einiger oder aller Komponenten des Referenzindex im Tausch gegen die Zahlung eines an die vom Fonds gehaltenen US- Treasury Bills gekoppelten Renditesatzes, der den Marktsätzen entspricht, an den genehmigten Gegenpartei. Der genehmigte Gegenpartei der Swaps und die Gesellschaft für den Fonds haben einen 2002 Master Agreement der International Swaps and Derivatives Association (einschließlich etwaiger ergänzender Verträge, Zusätze oder Anhänge) (das „ISDA Master Agreement“) geschlossen und stellten für jede Swap- Transaktion Bestätigungen aus. Diese Bestätigungen können vor oder nach der relevanten Transaktion, während der Swap offen bleibt, und in elektronischer Form ausgestellt werden. Die Swaps werden immer gemäß den Bestimmungen des Prospekts bewertet. Die Bewertung der Swaps spiegelt die relativen Bewegungen in der Wertentwicklung des Referenzindex und der vom Fonds gehaltenen US-Treasury Bills und/oder zusätzlichen liquiden Mittel wider, auf die sich die Swaps jeweils beziehen. Abhängig vom Wert der Swaps muss der Fonds eine Zahlung an den genehmigte Gegenpartei leisten oder erhält eine solche Zahlung. Muss der Fonds eine Zahlung an die genehmigte Gegenpartei leisten, erfolgt diese Zahlung aus dem Erlös und gegebenenfalls aus der Veräußerung aller oder eines Teils der US-Treasury Bills und/oder zusätzlichen liquiden Mitteln, in die der Fonds investiert hat. Gemäß Angabe im Prospekt stellt die Gesellschaft sicher, dass das Gegenparteirisiko im Rahmen der Swaps nie die gemäß den Vorschriften und der Zentralbank zulässigen Limits überschreitet. Dementsprechend reduziert die Gesellschaft dieses Gegenparteirisiko gemäß den Anlagebeschränkungen, indem sie die genehmigte Gegenpartei bei Bedarf veranlasst, der Gesellschaft für den jeweiligen betreffenden Fonds (gegebenenfallsoder wie ansonsten seitens der Zentralbank gestattet) entsprechende geeignete Sicherheiten in Übereinstimmung mit nach den Anlagebeschränkungen stellen kann, so dass das Bedingungen des ISDA Master Agreement zu stellen. Alternativ kann die Gesellschaft ihr Risikopotenzial der Gesellschaft gegenüber der dem genehmigten Gegenpartei auf das von dadurch senken, indem sie den genehmigte Gegenpartei zum Reset der Zentralbank vorgeschriebene Maß reduziert wirdSwaps veranlasst oder umgekehrt. Um die Tracking Difference Dies kann zu mindern und/oder die Wertentwicklung einer entsprechenden Zahlung seitens des Fonds zu verbessern, kann an die Indexrendite, die zur Berechnung des Swaps bereitgestellt wird, eine niedrigere Quellensteuer aufweisen als es gewöhnlich im Referenzindex der Fall istgenehmigte Gegenpartei führen. Die Swaps können von jeder Partei jederzeit oder beim Eintreten bestimmter Ereignisse entweder in Bezug auf den Fonds oder die genehmigte Gegenpartei, insbesondere bei einem Ausfallereignis (wie etwa einer Nichtzahlung, einer Vertragsverletzung oder einem Konkurs) oder einem eine Kündigung auslösenden Ereignis (das nicht auf ein Verschulden seitens einer der Parteien zurückzuführen ist, z. B. Rechtswidrigkeit oder ein Steuerereignis), zu ihrem beizulegenden Zeitwert gekündigt werden. Um die Tracking Difference zu mindern und/oder die Wertentwicklung des Fonds zu verbessern, kann die Indexrendite, die zur Berechnung des Swaps bereitgestellt wird, eine niedrigere Quellensteuer aufweisen als es gewöhnlich im Referenzindex der Fall ist. Wenn die Swaps aufgrund eines Ausfallereignisses oder eines eine Kündigung auslösenden Ereignisses gekündigt werden, wird für die Swaps ein Glattstellungsbetrag festgelegt. Ein dem relevanten Glattstellungsbetrag entsprechender Betrag (der gemäß den Bedingungen der Swaps berechnet wurde) oder ein zwischen den Parteien vereinbarter anderer Betrag wird zwischen der genehmigten Gegenpartei und dem Fonds abgerechnet. Die Swaps werden immer gemäß den Bestimmungen des Prospekts bewertet. Der Fonds kann dann neue Swaps eingehen, es sei denn, sofern der Verwaltungsrat nicht beschließt, dass es nicht ratsam ist, neue Derivatekontrakte einzugehen, Swaps einzugehen oder direkt in die zugrunde liegenden Wertpapiere des Referenzindex vom Fonds gemäß Auflistung unter obigem Abs. (i) gehaltenen US-Treasury Bills und/oder zusätzlichen liquiden Mittel zu investieren. Sofern , oder wenn der Verwaltungsrat beschließt, dass es keine andere angemessene Möglichkeit keinen angemessenen Weg zum Erreichen der Kursrendite-Performance des Referenzindex gibt, die Total-Return- Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen, dann kann der Fonds alternativ gemäß den Bestimmungen des Prospekts aufgelöst werden. Bei den Swaps handelt es sich um Unfunded Swaps, und die Zahlungen sind an den Ertrag Die Verwaltungsgesellschaft hat Invesco PowerShares Capital Management LLC zum Anlageverwalter des Korbs geknüpftFonds ernannt („Anlageverwalter“). Der Swap liefert die Differenz Anlageverwalter wurde nach den Gesetzen des Bundesstaats Delaware, USA, gegründet und ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Invesco Ltd. Der Anlageverwalter ist bei der US- Börsenaufsichtsbehörde SEC als Anlageberater registriert. Die Adresse des Anlageverwalters lautet 0000 Xxxxx Xxxx, Xxxxx 000 Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx 00000, XXX. Einzelheiten zu dem zwischen den für den Korb eingegangenen Zahlungen der Verwaltungsgesellschaft und dem Anlageverwalter geschlossenen Anlageverwaltungsvertrag sind unter „Sonstige Informationen – Wesentliche Verträge“ in diesem Prospektnachtrag aufgeführt. Der Anlageverwalter hat Assenagon Asset Management S.A. zum Unteranlageverwalter des Fonds ernannt (der Performance des Referenzindex„Unteranlageverwalter“). Anleger müssen insbesondere beachten, dass die allgemeinen, Einzelheiten zum Unteranlageverwalter sind im Prospekt im Abschnitt aufgeführt. Einzelheiten zu dem zwischen dem Anlageverwalter und dem Unteranlageverwalter geschlossenen Unteranlageverwaltungsvertrag sind unter AnlagebeschränkungenSonstige Informationen – Wesentliche Verträgeaufgeführten Anlagebeschränkungen für den Fonds gelten. Der Fonds darf nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in andere OGAW oder andere offene oder geschlossene Investmentfonds (OGA) investierendiesem Prospektnachtrag aufgeführt.

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Swaps. Der Anlagepolitik gemäß kann der Fonds geht Unfunded Total Return Swaps eingehen, um die Total-Return-Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen(d. h., dass die gesamte wirtschaftliche Wertentwicklung einer Referenzverbindlichkeit zwischen dem Fonds und einem genehmigten Gegenpartei übertragen wird) mit einem zulässigen Unternehmen (d. h. dem „genehmigten Gegenpartei “) ein und erwirbt dadurch den Anspruch, von dem genehmigten Gegenpartei die Performance einiger oder aller Komponenten des Referenzindex im Tausch gegen die Zahlung eines an die vom Fonds gehaltenen US- Treasury Bills gekoppelten Renditesatzes, der den Marktsätzen entspricht, an den genehmigten Gegenpartei. Der genehmigte Gegenpartei der Swaps und die Gesellschaft für den Fonds haben einen 2002 Master Agreement der International Swaps and Derivatives Association (einschließlich etwaiger ergänzender Verträge, Zusätze oder Anhänge) (das „ISDA Master Agreement“) geschlossen und stellten für jede Swap- Transaktion Bestätigungen aus. Diese Bestätigungen können vor oder nach der relevanten Transaktion, während der Swap offen bleibt, und in elektronischer Form ausgestellt werden. Die Swaps werden immer gemäß den Bestimmungen des Prospekts bewertet. Die Bewertung der Swaps spiegelt die relativen Bewegungen in der Wertentwicklung des Referenzindex und der vom Fonds gehaltenen US-Treasury Bills und/oder zusätzlichen liquiden Mittel wider, auf die sich die Swaps jeweils beziehen. Abhängig vom Wert der Swaps muss der Fonds eine Zahlung an den genehmigte Gegenpartei leisten oder erhält eine solche Zahlung. Muss der Fonds eine Zahlung an die genehmigte Gegenpartei leisten, erfolgt diese Zahlung aus dem Erlös und gegebenenfalls aus der Veräußerung aller oder eines Teils der US-Treasury Bills und/oder zusätzlichen liquiden Mitteln, in die der Fonds investiert hat. Gemäß Angabe im Prospekt stellt die Gesellschaft sicher, dass das Gegenparteirisiko im Rahmen der Swaps nie die gemäß den Vorschriften und der Zentralbank zulässigen Limits überschreitet. Dementsprechend reduziert die Gesellschaft dieses Gegenparteirisiko gemäß den Anlagebeschränkungen, indem sie die genehmigte Gegenpartei bei Bedarf veranlasst, der Gesellschaft für den jeweiligen betreffenden Fonds (gegebenenfallsoder wie ansonsten seitens der Zentralbank gestattet) entsprechende geeignete Sicherheiten in Übereinstimmung mit nach den Anlagebeschränkungen stellen kann, so dass das Bedingungen des ISDA Master Agreement zu stellen. Alternativ kann die Gesellschaft ihr Risikopotenzial der Gesellschaft gegenüber der dem genehmigten Gegenpartei auf das von dadurch senken, indem sie den genehmigte Gegenpartei zum Reset der Zentralbank vorgeschriebene Maß reduziert wirdSwaps veranlasst oder umgekehrt. Dies kann zu einer entsprechenden Zahlung seitens des Fonds an die genehmigte Gegenpartei führen. Um die Tracking Difference zu mindern und/oder die Wertentwicklung des Fonds zu verbessern, kann die Indexrendite, die zur Berechnung des Swaps bereitgestellt wird, eine niedrigere Quellensteuer aufweisen als es gewöhnlich im Referenzindex der Fall ist. Die Swaps können von jeder Partei jederzeit oder beim Eintreten bestimmter Ereignisse entweder in Bezug auf den Fonds oder die genehmigte Gegenpartei, insbesondere bei einem Ausfallereignis (wie etwa einer Nichtzahlung, einer Vertragsverletzung oder einem Konkurs) oder einem eine Kündigung auslösenden Ereignis (das nicht auf ein Verschulden seitens einer der Parteien zurückzuführen ist, z. B. Rechtswidrigkeit oder ein Steuerereignis), zu ihrem beizulegenden Zeitwert gekündigt werden. Wenn die Swaps aufgrund eines Ausfallereignisses oder eines eine Kündigung auslösenden Ereignisses gekündigt werden, wird für die Swaps ein Glattstellungsbetrag festgelegt. Ein dem relevanten Glattstellungsbetrag entsprechender Betrag (der gemäß den Bedingungen der Swaps berechnet wurde) oder ein zwischen den Parteien vereinbarter anderer Betrag wird zwischen der genehmigten Gegenpartei und dem Fonds abgerechnet. Die Swaps werden immer gemäß den Bestimmungen des Prospekts bewertet. Der Fonds kann dann neue Swaps eingehen, es sei denn, sofern der Verwaltungsrat nicht beschließt, dass es nicht ratsam ist, neue Derivatekontrakte einzugehen, Swaps einzugehen oder direkt in die zugrunde liegenden Wertpapiere des Referenzindex vom Fonds gemäß Auflistung unter obigem Abs. (i) gehaltenen US-Treasury Bills und/oder zusätzlichen liquiden Mittel zu investieren. Sofern , oder wenn der Verwaltungsrat beschließt, dass es keine andere angemessene Möglichkeit keinen angemessenen Weg zum Erreichen der Kursrendite-Performance des Referenzindex gibt, die Total-Return- Nettoperformance des Referenzindex zu erzielen, dann kann der Fonds alternativ gemäß den Bestimmungen des Prospekts aufgelöst werden. Bei den Swaps handelt es sich um Unfunded Swaps, und die Zahlungen sind an den Ertrag des Korbs geknüpft. Der Swap liefert die Differenz zwischen den für den Korb eingegangenen Zahlungen und der Performance des Referenzindex. Anleger müssen insbesondere beachten, dass die allgemeinen, im Prospekt im Abschnitt „Anlagebeschränkungen“ aufgeführten Anlagebeschränkungen für den Fonds gelten. Der Fonds darf nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in andere OGAW oder andere offene oder geschlossene Investmentfonds (OGA) investieren.

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