Sprachliche Gleichbehandlung Musterklauseln

Sprachliche Gleichbehandlung. Soweit in der Folge personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form an- geführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
Sprachliche Gleichbehandlung. Soweit in dieser Richtlinie auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Sprachliche Gleichbehandlung. § 4. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
Sprachliche Gleichbehandlung. Die Begriffe „Arbeitgeber“, „Angestellter“ sowie „Arbeitnehmer“ sind geschlechtsneutral zu verstehen.
Sprachliche Gleichbehandlung. A 1a. (1) Soweit in dieser Dienstordnung personenbezogene Bezeichnungen nur in weiblicher oder nur in männlicher Form an- geführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Sprachliche Gleichbehandlung. Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden. Mitarbeiterin nachfolgend MA genannt.
Sprachliche Gleichbehandlung. Rententafel Anhang 1 Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz 1958 (VersVG) Anhang 2 Auszug aus dem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 (KHVG) Anhang 3 Auszug aus dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG) Anhang 4 Auszug aus dem Führerscheingesetz (FSG) Anhang 5 Auszug aus dem Konsumentenschutzgesetz 1979 (KSchG)
Sprachliche Gleichbehandlung. (Abweichend von den Musterbedingungen des Versicherungsverbandes) Soweit in diesen Versicherungsbedingungen personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise. §6 (1) Ist im Vertrag bestimmt, dass bei Verletzung einer Obliegenheit, die vor dem Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherer gegen- über zu erfüllen ist, der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei sein soll, so tritt die vereinbarte Rechtsfolge nicht ein, wenn die Verletzung als eine unverschuldete anzusehen ist. Der Versicherer kann den Vertrag innerhalb eines Monates, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, es sei denn, dass die Verletzung als eine unver- schuldete anzusehen ist. Kündigt der Versicherer innerhalb eines Monates nicht, so kann er sich auf die vereinbarte Leistungsfreiheit nicht berufen.
Sprachliche Gleichbehandlung. Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnun- gen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
Sprachliche Gleichbehandlung. Soweit in den Richtlinien auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in glei- xxxx Xxxxx.