Second Level Support Musterklauseln

Second Level Support. Problembehebung in zweiter Instanz durch Spezialisten, welche über ein hochstehendes Produktewissen verfügen (z.B. Hersteller)
Second Level Support. Der Second-Level-Support wird von RIT durch die Support-Mitarbeiter von RIT oder von RIT beauftragte Dritte geleistet. Der Second-Level-Support umfasst die Beantwortung aller Fragen zur Anwendung der Software und die Lösung von Problemen, die im Zusammenhang mit der Administration der Software auftreten und vom Help Desk des Kunden selbst nicht beantwortet werden können. Im Rahmen des Second-Level-Supports meldet der Kunden jedes auftretende Softwareproblem an RIT elektronisch über das zur Verfügung stehende Kunden-Support-Portal. Die Fehlermeldung muss ausreichende Informationen enthalten, damit RIT das Problem auf ihren Anlagen nachvollziehen kann. Jede Fehlermeldung muss insbesondere eine genaue Beschreibung des Problems, der möglichen Ursachen und der Aktionen, die der Help Desk des Kunden selbst zur Lösung des Problems unternommen hat, enthalten. Der Kunde hat hierfür ihm gegebenenfalls von RIT überlassene Checklisten zu verwenden. Auf Anfrage hat der Kunde RIT auch Konfigurati- onsdateien, Core Dumps und Screen Shots zur Verfügung zu stellen. RIT wird nach Empfang der Fehlermeldung den vom Kunden benannten Ansprechpartner innerhalb der Reaktionszeiten gemäß Anlage 2, in der Regel über das Kunden-Support-Portal (Email Benachrichtigung), im Ausnahmefall per Telefon oder Telefax, über die Bearbeitung der Fehlermeldung und gegebenenfalls mögliche Problemlösungen informieren. Die Art der Problemlösung wird von RIT bestimmt. Sofern dem gemeldeten Problem ein Mangel der Software zugrunde liegt, wird dieser Mangel von RIT in einer angemessenen Frist, in der Regel im Rahmen des nächsten Updates oder Service-Packs behoben, soweit es sich nicht um Mängel durch mutwillige Zerstörung, Anwendungsfehler oder höhere Gewalt handelt. In besonders dringenden Fällen stellt RIT dem Kunden, soweit verfügbar, unverzüglich eine Software zur Problemlösung (Hot Fix) zur Verfügung. Ein Mangel liegt dann vor, wenn die bestimmungsgemäße Funkti- onsfähigkeit der vertragsgegenständlichen Software wesentlich beeinträchtigt ist.
Second Level Support. Problembehebung in zweiter Instanz durch Spezialisten, welche über ein hochstehendes Produktewissen verfügen (zum Beispiel Hersteller) oder vertiefte Beratung von beson- ders ausgebildeten Mitarbeitenden des Kunden. Für Fragen von Endanwendern des Kun- den im Zusammenhang mit der Bedienung von Produkten steht der Second Level Support nicht zur Verfügung Standardmässige Beschreibung von Dienstleistungen hinsichtlich ihres Umfangs.
Second Level Support. Problembehebung in zweiter Instanz durch Speziali- sten, welche über ein hochstehendes Produktewissen ver- fügen (z.B. Hersteller)

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  • Support Der Kontaktweg des Supports für SAP Qualtrics Digital CX ist ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇/. Wenn SAP den Kontaktweg ändert, weist SAP auf ▇▇▇▇▇://▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇▇▇▇▇/ darauf hin. Alle sonstigen Aspekte im Hinblick auf den Support werden gemäß den Support-Richtlinien von SAP für Cloud Services bereitgestellt.

  • Service Level Agreement Das folgende Verfügbarkeits-Service-Level-Agreement („SLA“) wird von IBM, so wie im Berechtigungsnachweis angegeben, für den Cloud-Service bereitgestellt. Das SLA stellt keine Gewährleistung dar. Es wird nur Kunden zur Verfügung gestellt und gilt ausschließlich für Produktionsumgebungen.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Profilbildung (Scoring) Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berück- sichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als »logistische Regression« bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten. Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z. B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsver- kehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung. Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entschei- dungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäfts- partner, da nur dieser über zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA- Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen. Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇.▇▇ erhältlich. 1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger: