Schadenminderung. Er hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Dabei hat der Versicherungsneh- mer Weisungen des Versicherers, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen einzuholen, wenn die Um- stände dies gestatten. Erteilen mehrere an dem Versiche- rungsvertrag beteiligte ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ unterschiedliche Wei- sungen, hat der Versicherungsnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln.
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Schadenminderung. Er hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung Minde- rung des Schadens zu sorgen. Dabei hat der Versicherungsneh- mer Versiche- rungsnehmer Weisungen des Versicherers, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen einzuholeneinzuho- len, wenn die Um- stände Umstände dies gestatten. Erteilen mehrere mehre- re an dem Versiche- rungsvertrag Versicherungsvertrag beteiligte ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Versicherer unterschiedliche Wei- sungenWeisungen, hat der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln.
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Schadenminderung. Er hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Dabei hat der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer Weisungen des Versicherers, soweit für ihn zumutbarzu- mutbar, zu befolgen sowie Weisungen einzuholen, wenn die Um- stände Umstände dies gestatten. Erteilen mehrere an dem Versiche- rungsvertrag Versicherungsvertrag beteiligte ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Versicherer unterschiedliche Wei- sungenWeisungen, hat der Versicherungsnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen zu handelnhan- deln.
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Sources: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Cyberrisiko Versicherung
Schadenminderung. Er Der Versicherungsnehmer hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Dabei hat haben der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer und sein Rechtsanwalt Weisungen des Versicherers, soweit für ihn sie zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen – ggf. auch mündlich oder telefonisch – einzuholen, wenn die Um- stände Umstände dies gestatten. Erteilen mehrere an dem Versiche- rungsvertrag Versicherungsvertrag beteiligte ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Versicherer unterschiedliche Wei- sungenWeisungen, hat der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln.
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Sources: Versicherungskonzept
Schadenminderung. Er Der Versicherungsnehmer hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen. Dabei hat der Versicherungsneh- mer er Weisungen des Versicherers, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen einzuholen, wenn die Um- stände Umstände dies gestatten. Erteilen mehrere an dem Versiche- rungsvertrag beteiligte ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ unterschiedliche Wei- sungen, hat der Versicherungsnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln.
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Sources: Inhaltsversicherung