Ruhegeld Musterklauseln

Ruhegeld. Für Beschäftigte, auf die der Teil 5 des Tarifvertrags über die betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung (im Folgenden: TV AltV) anwendbar ist und die aus Anlass von "aufbruch" einen Aufhebungsvertrag schließen, gilt in Anpassung der Regelungen zur Zusatzrente bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des Versorgungsfal- les (Teil 5 Nr. 3 Absatz 2 Unterabsatz 1 TV AltV): Die Beschäftigten erhalten eine Zusatzrente in Höhe des Ruhegeldgrundbetrags ihrer Vergütungsgruppe, ohne dass auf diese Zusatzrente die Pension gemäß Teil 5 Nr. 3 Ab- satz 2 Unterabsatz 1 Satz 3 TV AltV angerechnet wird. Teil 5 Nr. 3 Absatz 2 Unterabsatz 2 TV AltV gilt entsprechend.