Rufbereitschaftszulage Musterklauseln

Rufbereitschaftszulage. Beginn und Ende der Rufbereitschaft sind nach betrieblichen Belangen festzusetzen.
Rufbereitschaftszulage. Die Rufbereitschaft wird mit einer Rufbereitschaftszulage vergütet, die sich nach der Dauer der Rufbereitschaft richtet. Die Rufbereitschaftszulage beträgt je Rufbereitschaftstag (24 Stunden) - bei einer Rufbereitschaftsdauer von mehr als 12 Stunden 52,00 €, - bei einer Rufbereitschaftsdauer von 6 bis 12 Stunden 42,00 €, - bei einer Rufbereitschaftsdauer von weniger als sechs Stunden 31,00 €.19