Routing. Die Verkehrsführung sowohl im Nutzkanalnetz (Fernsprechnetz) als auch im Zeichengabenetz (MTP, SCCP). Routingnummer Die Routingnummer gemäß § 93 Abs 1 KEM-V, setzt sich aus der Routingkennzahl (86) und der Netzbetrei- berkennzahl (zwei Ziffern) zusammen. Die Netzbetreiberkennzahl wird vom Vertragspartner gemäß §§ 94 ff KEM-V beantragt und durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH aus dem ihr zur Verwaltung überlassenen Adressierungselementehaushalt definiert. Die Netzbetreiberkennzahl dient zur Identifikation des jeweilgen NBauf.
Appears in 2 contracts
Sources: Zusammenschaltungsvertrag, Zusammenschaltungsvertrag