Rentengarantie. Zusätzlich garantieren wir die Zahlung der Unfall-Rente, wenn die versicherte Person vor Vollendung des 70. Lebensjahres – aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder, – gleichgültig aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall verstirbt. Voraussetzung ist, dass wir zum Zeitpunkt des Todes bereits einen Anspruch auf Unfall-Rente dem Grunde nach anerkannt haben. 5.1 Wir zahlen die vereinbarte Unfall-Rente über den Tod der versicherten Person hinaus; garantiert bis zum Ablauf des 10. Jahres nach dem Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat. U 903 Besondere Bedingungen für die verbesserte Gliedertaxe 100 U 904 Besondere Bedingungen für die Mitwirkung von Krankheiten 100 U 908 Besondere Bedingungen für das Schmerzensgeld
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Sources: Allgemeine Unfall Versicherungsbedingungen, Unfallversicherung