Quelloffene Software Musterklauseln

Quelloffene Software. Als „quelloffene Software“ werden bestimmte Elemente der Dienste bezeichnet, die von Drittanbietern kontrollierten „quelloffenen“ oder „freien“ Softwarelizenzen unterliegen. Quelloffene Software wird unter den Bedingungen der Endbenutzerlizenz lizenziert, die dieser quelloffenen Software beiliegt, und wird nicht durch Abschnitt 3 geregelt. Keine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen beschränkt oder erweitert die Rechte des Kunden im Rahmen der Endbenutzerlizenz für eine quelloffene Software, noch beschränkt eine quelloffene Softwarelizenz die Ihnen in diesen Bedingungen gewährten Rechte. Falls im Rahmen der jeweiligen Lizenz erforderlich, stellt Dashlane quelloffene Software auf schriftliche Anforderung an die in Abschnitt 1(j) angegebene Anschrift bereit.