Quartiersmanagement Musterklauseln

Quartiersmanagement. Durch die bestehenden Familienzentren und die neu geschaffenen Ortsbeiräte sind bereits gestärkte dezentrale Strukturen entwickelt worden. Die Entwicklung wird von uns weiterhin unterstützt, um den Gedanken eines Quartiersmanagements zu leben.
Quartiersmanagement a) Die Eigentümer verpflichten sich, ab Beginn der Baumaßnahmen für die Dauer von zehn Jahren ein Quartiersmanagement einzurichten, das die Entwicklung des Quartiers begleitet. Das Quartiersmanagement zielt auf die dauerhafte Förderung des Gebietes und der Interessen der Eigentümer, Bewohner, Gewerbetreibenden und sonstigen Nutzer des Gebietes ab. Es bildet eine Schnittstelle zwischen den Bewohnern, den Eigentümern und den Dienststellen der FHH. Die Handlungsebene bzw. Zuständigkeit des Quartiersmanagements ist das Projektareal und soll die Prozesse der Quartiersentwicklung und der Nachbarschaftsbildung aktiv befördern. Dies schließt die Aufgabe als Anlaufstelle während der Bauphase ebenso ein wie die Unterstützung der Bewohner bei quartiersbezogenen Aktivitäten im weiteren Verlauf. Hamburg, den 13.12.2013 ……g…e…z.…... gez. gez. gez. gez. gez. gez. gez. ……………... ……………... ……………... ……………... ……………... ……………... …………….... für ▇▇▇▇▇▇▇ für die 69. PANTA für die 112. PANTA für die FHH b) Während der Bauphase der inneren Erschließung und bis zur Fertigstellung des ersten Drittels der geplanten Wohnungen - für einen Zeitraum von maximal drei Jahren - werden die Eigentümer im Rahmen der Projektsteuerung und des Baumanagements das Quartiersmanagement selbst durchführen. In diesem Zeitraum stellt insbesondere die Bereitstellung zentraler Ansprechpartner für Nachbarn und sonstige Betroffene zur Beseitigung von Störungen einen wichtigen Baustein des Quartiersmanagements dar. Für die Zeit danach verpflichten sich die Eigentümer zur Umsetzung der unter a) genannten Ziele, mit Einwilligung der FHH einen geeigneten Dritten (z.B. Dienstleister) auf ihre Kosten zu beauftragen (nachstehend: Dienstleistungsvertrag) oder optional einen Verein oder eine andere geeignete Organisation zu gründen und zu finanzieren und mit dieser Aufgabe zu betrauen. Die Einzelheiten sind mit der FHH abzustimmen. Interessierte Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbetreibende sollen sich beteiligen können. c) Zu den Aufgabengebieten des Quartiersmanagements gehören insbesondere folgende Themen: - Inklusion - Nachbarschaftsbildung - Umweltbelange - Nutzung der öffentlichen Freiflächen - Koordination von sozialen Dienstleistern, Stadtteilangeboten und bürgerschaftlichem Engagement Nach Aufbau und Umsetzung eines Mobilitätsmanagements für Mitte Altona gemäß Ziffer XII/ 1 und 3 übernimmt das Quartiersmanagement die laufende Mobilitätsberatung. Folglich ist auch die unter Ziffer XII/ 4 durchzuführende Eval...

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  • Qualitätsmanagement Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines wirksamen Qualitätsmanage- mentsystems, das entsprechend seiner Struktur und Betriebsgröße auf der Basis der aktuellen Re- vision von IATF 16949/ VDA 6.1 oder vergleichbar aufgebaut und zumindest gem. DIN EN ISO 9001 in der gültigen Ausgabe zertifiziert wurde. Die Anforderungen des Zertifizierungsstandards, erweitert um die Forderungen dieser QSV, müssen in das Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Lieferan- ten implementiert werden. Inhalte dieser QSV widerspiegeln die Ansprüche des Bestellers, der IATF 16949 und die kunden- spezifischen Zusatzanforderungen der Kunden des Bestellers (CSR) an das Qualitätsmanagement- system der Lieferanten (s. Anlage 1 zur Information). Der Lieferant verpflichtet sich das Bewusstsein seiner Mitarbeiter in Bezug auf Produktkonformität, Produktsicherheit, sowie auch das ethische Verhalten zu fördern. Die notwendige Qualifikation des Fach- und Prüfpersonals ist durch regelmäßige Schulungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Die not- wendigen Arbeitsanweisungen und Vorgabedokumente müssen den Mitarbeitern am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Der Lieferant muss die Anforderungen des VDA-Bandes Produktintegrität einhalten und umsetzen. Die Benennung und Qualifizierung eines Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (Product Safety and Conformity Representative = PSCR) ist verpflichtend. Die Wirksamkeit seines Herstellprozesses überprüft der Lieferant in einem jährlichen Selbstaudit gemäß der Richtlinie VDA 6.3 (Prozessaudit) und VDA 6.5 (Produktaudit) bzw. nach der jeweiligen kundenspezifischen Vorgabe (s. Anlage 1). Der Besteller behält sich das Recht vor, Nachweise zu den durchgeführten Audits einzufordern.

  • Risikomanagement Die Verwaltungsgesellschaft hat ein Risikomanagementverfahren zu verwenden, das es ihr ermöglicht, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Fonds- vermögens jederzeit zu überwachen und zu messen. Das Gesamtrisiko ist nach dem Commitment Ansatz oder dem Value-at-Risk-Ansatz zu ermitteln. Die Verwaltungsgesellschaft hat angemessene und dokumentierte Risikomanagement-Grundsätze festzule- gen, umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Die Risikomanagement-Grundsätze haben Verfahren zu umfassen, die notwendig sind, um Markt-, Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken sowie sonstige Risiken, einschließlich operationeller Risiken, zu bewerten.

  • Datenschutz-Management Technische Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Risikohinweise Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die nachfol- genden Risikohinweise zusammen mit den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusammen mit an- deren Umständen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehaltenen Vermögens- gegenstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert aus- wirken. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteiler- werbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das Ri- siko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Prospekts beschriebenen Risiken und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahr- scheinlichkeit ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Eintritt einzelner Risiken.