Prüfdokumentation Musterklauseln

Prüfdokumentation. Soweit dies im Zusammenhang mit dem Geschäftsfall erforderlich ist, besteht die vom AN zu liefernde Prüfdokumentation aus Berichten über Qualitätskontrolle, Testberichten etc. sowie aus Terminablaufplänen und Fortschrittsberichten.
Prüfdokumentation. Zu den Prüfungen ist vom AN die vorgeschriebene Prüfdokumentation, bei Verpackungsprüfungen die Packlisten, bereitzustellen. Unvollständige/falsche Prüfdokumentation kann zu Wiederholungsprüfungen führen. Die Prüfdokumentation ist dem Prüfer des AG bei der Prüfung vorzulegen und in der verlangten Anzahl zu übergeben oder innerhalb einer vereinbarten Frist zu übersenden. Bei Prüfverzicht ist die Prüfdokumentation sofort bzw. nach Vereinbarung, jedoch spätestens vor Auslieferung der Anlage/Anlagenkomponenten, dem AG zu übermitteln. Die Prüfdokumentation ist getrennt nach Positionsnummern in übersichtlicher, aussagefähiger Form mit Inhaltsverzeichnis etc. in Mappen/Ordnern zu erstellen.