Common use of Preisangaben Clause in Contracts

Preisangaben. 2.1 Alle Angebotspreise sind als Nettoentgelt aufgeschlüsselt nach Lieferungs- und Leistungsanteilen anzugeben. Die geltende Umsatzsteuer ist nach Prozentsatz und Summe neben der Angebotssumme gesondert auszuweisen. 2.2 Neben den im Angebot enthaltenen Einzelpreisen sind für jede Position und für den Gesamtumfang Gesamtpreise anzugeben. 2.3 Alle Preisangaben sind unter Berücksichtigung des in der Anfrage genannten Erstellungszeitraumes und der für ihn zu erwartenden Kostenentwicklung als Festpreise anzugeben. 2.4 Die Verpackung ist vom Auftragnehmer zu stellen. Sie bleibt sein Eigentum und ist von ihm auf seine Kosten innerhalb der Leistungszeit zurückzunehmen. Eine Erhaltungs- und Verwahrungspflicht hat der Auftraggeber nicht. 2.5 Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Positionen oder Titel des Leistungsverzeichnisses vor Auftragserteilung entfallen zu lassen; der Auftragnehmer kann hierfür keine Entschädigung verlangen. 2.6 Erforderliche Prüfungen durch Sachverständige sind durch den Auftragnehmer zu veranlassen und die Kosten dafür von ihm zu tragen.

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Sources: General Terms and Conditions for Procurement, General Terms and Conditions for Procurement