Performance Bonus Musterklauseln

Performance Bonus. In der Auszahlungsphase wird jeweils am Ende eines Vertragsjahres das Fondsguthaben mit dem Basiskapital, einem vorab festgelegten Referenzwert, verglichen. Übersteigt das Fondsguthaben diesen Refe- renzwert, erhalten Sie im folgenden Vertragsjahr zusätzlich zur garan- tierten Auszahlung einen Performance-Bonus.
Performance Bonus. Bei positiver Entwicklung des Anlagefonds besteht die Möglichkeit, dass in der Auszahlungsphase zusätzlich zur garantierten Leistung ein Performance-Bonus ausbezahlt wird. Grundlage für einen mög- lichen Performance-Bonus bildet die Entwicklung des Fondsgutha- bens im Verhältnis zum Basiskapital. Übersteigt das Fondsguthaben am Ende eines Vertragsjahres das Basiskapital, resultiert ein Perfor- mance-Bonus in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen Fondsgut- haben und Basiskapital, begrenzt auf maximal 1% der einmaligen Investition. Der Performance-Bonus wird über das nachfolgende Vertragsjahr verteilt und zusammen mit den garantierten Auszah- lungen ausbezahlt.
Performance Bonus. Der Grad der Zielerreichung hinsichtlich des Performance Bonus wird unmittelbar nach Feststellung des Jahresabschlusses für das jeweilige Geschäftsjahr, für das die Ziele vereinbart wurden, durch den Aufsichtsrat ermittelt und festgelegt. Von dem Performance Bonus kommen 60 % mit der jeweils unmittelbar folgenden regelmäßigen Gehaltsabrechnung zur Auszahlung. Der verbleibende Teil des Performance Bonus (40 %) wird in virtuelle Aktien der Gesellschaft umgewandelt („Deferral“). Der maßgebliche Aktienkurs für den Wert der virtuellen Aktien im Zeitpunkt der Umwandlung ist der arithmetische Mittelwert des Schlusskurses der Aktie der 11 88 0 Solutions AG im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierböse (oder des Nachfolgesystems) an den Börsenhandelstagen in den letzten drei Monaten vor Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr, für das die Ziele vereinbart wurden. Nach Ablauf einer Haltefrist von zwei Jahren nach Umwandlung wird der Wert der virtuellen Aktien ermittelt und ausgezahlt. Der maßgebliche Aktienkurs für den Wert der virtuellen Aktien im Zeitpunkt der Ermittlung ist der arithmetische Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der 11 88 0 Solutions AG im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierböse (oder des Nachfolgesystems) an den Börsenhandelstagen in den letzten drei Monaten vor Feststellung des Jahresabschlusses für das jeweils übernächste Geschäftsjahr, für das die Ziele vereinbart wurden. Dem so ermittelten Wert der virtuellen Aktien werden etwaige, während der Haltefrist an die Aktionäre ausgeschüttete Dividenden hinzugerechnet. Unabhängig von der Kursentwicklung und/oder etwaigen Dividendenzahlungen beträgt der Gesamtwert der virtuellen Aktien höchstens 120 % des nach dem arithmetischen Mittelwert berechneten Ausgangswerts der virtuellen Aktien bei der Umwandlung der variablen Vergütung in die virtuellen Aktien. Liegt der Gesamtwert der virtuellen Aktien nach Ablauf der Haltefrist unter 50 %, werden die virtuellen Aktien nicht ausbezahlt, der einbehaltene Performance-Bonus (40%) wird damit auf 0 gekürzt.
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