Partnerkarte Musterklauseln
Partnerkarte. Der Partnerkarteninhaber tritt mit dem ersten Karteneinsatz dem Vertrag zwischen dem Hauptkarteninhaber und der Bank bei. Für Beträge aus der Verwendung der Partnerkarte(n) haften der Inhaber der Hauptkarte und der Inhaber der Partnerkarte gesamtschuldnerisch. Die Abwicklung erfolgt über das Kartenkonto des Hauptkarteninhabers. Der Hauptkarteninhaber informiert den Partnerkarteninhaber über die Kartenbeantragung sowie die Vertragsbedingungen der Karte.
Partnerkarte. Eine Person, die ein Abo Mobil65 besitzt, kann für eine andere Person, die mindestens 65 Jahre alt ist, eine Partnerkarte bestellen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Partnerkarte ist, dass der Mo- natsbetrag der Partnerkarte vom Konto des AboMobil65-Inhabers abgebucht wird. Für die Partnerkarte gelten die Nutzungsbedingungen des Abo Mobil65.
Partnerkarte. Der Karteninhaber (Hauptkartenvertrag) kann für den Ehepartner oder für einen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner eine Partnerkarte beantragen. Wird eine Partnerkarte beantragt, gelten diese Vertragsbedingungen auch für den Inhaber der Partnerkarte. Gleiches gilt für eine oder mehrere Zusatzkarten für Kinder. Wird der Hauptkartenvertrag gekündigt, werden damit auch der Partner- bzw. Zusatzkarten- vertrag beendet. Die Karten sind zurückzugeben. Das Guthaben wird ausgezahlt. Alle sonstigen Regelungen entsprechen denen der Hauptkarte.
Partnerkarte. Zu der Hauptkarte kann eine Partnerkarte vergeben werden. Der Partner- karteninhaber ist Bevollmächtigter des Hauptkarteninhabers. Als Bevoll- mächtigter ist er im Rahmen dieser Vertragsbedingungen berechtigt, mit- tels seiner Karte über das Kartenkonto des Hauptkarteninhabers zu ver- fügen. Der Partnerkarteninhaber ist berechtigt, Kreditkartenabrechnungen sowie sonstige Abrechnungen und Mitteilungen entgegenzunehmen und anzuerkennen. Ferner kann er Kündigungen des Kreditkartenvertrages und die Androhung der Verwertung von Sicherheiten entgegennehmen, sofern eine Zustellung an den Kartenantragsteller nicht möglich ist. Zur Auflösung des Kreditkartenvertrages ist der Bevollmächtigte erst nach dem Tod des Hauptkarteninhabers berechtigt. * Entspricht der standardisierten Zahlungskontenterminologie „Ausgabe einer Kreditkarte“. Nachfolgend wird die Bezeichnung „TUI CARD“, „TUI CARD Classic“, „TUI CARD Gold“, „TUI CARD Titan“, „TUI CARD Classic Prepaid Karte“, „Partnerkarte“, „Hauptkarte“, „Kreditkarte“ oder „Karte“ geführt. Bedingungen für die Commerzbank Kooperations-Kreditkarten1 Die Commerzbank Kooperations-Kreditkarte mit Mastercard® oder Visa Kreditkartenfunktionalität ist eine Kreditkarte, die von der Commerzbank AG, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇. ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇ („Bank“) herausgegeben und von der Bank in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen vermarktet wird. Vertragspartner des Kreditkartenvertrages ist ausschließlich die Bank.
Partnerkarte. Die ArtCard-Partnerkarte hat immer die gleiche Laufzeit wie die Hauptkarte. Sie bein- haltet alle im lnfo-Flyer angegebenen Leistungen – alle Informationen zu den Ausstellun- gen und Veranstaltungen werden allerdings nur per E-Mail verschickt. Die Abrechnung des fälligen Betrages erfolgt in allen Fällen zusammen mit der Hauptkarte. Die Part- nerkarte kann bei einem Abonnement immer nur zum Ende der jeweiligen Laufzeit der Hauptkarte dazu- bzw. abbestellt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Ende der Laufzeit der Hauptkarte. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist zu richten an die Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland, „ArtCard“, ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇-▇▇▇▇▇ ▇, ▇-▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇.
