Parkplatz Musterklauseln
Parkplatz. Zuteilung der Parkplätze an Besucher.
Parkplatz. Einfahrt und Parken von Kraftfahrzeugen: Die auf dem Veranstaltungsgelände aufgestellten Verkehrszeichen sind wie die amtlichen Zeichen im öffentlichen Straßenverkehr verbindlich. Die TFL behält sich bei Zuwiderhandeln Sanktionen vor. Die TFL kann für die Einfahrt von Kraftfahrzeugen in das Veranstaltungsgelände, während des offiziellen Auf- und Abbaus und während der Veranstaltungstage besondere Einlass- und Verkehrsregelungen erlassen, die dem Veranstalter bekanntgegeben werden. Die TFL hat das Recht, Laderäume von Kraftfahrzeugen und von Personen mitgeführte Behältnisse beim Betreten und Verlassen des Veranstaltungsgeländes zu kontrollieren. Die Zufahrten zur TFL (Feuerwehrzufahrten, Freiräume vor den Not- ausgängen, etc.) und Eingänge müssen als Rettungswege freigehalten werden und dürfen nicht durch Aufbaumaterial, Transportmittel, Fahrzeuge, Bauteile oder andere Gegenstände eingeengt oder verstellt werden. Das Befahren der Hallen und das Abstellen von Kraftfahrzeugen in den Hallen ist generell nicht gestattet. Die TFL ist ermächtigt, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Anhänger bzw. aufgeständerte Fahrzeugteile auf Kosten des Besitzers und ohne vorherige Unterrichtung entfernen zu lassen. Für Fahrzeuge können je nach Parkplatzangebot Parkrechte für die Dauer der Veranstaltung zu Pauschalpreisen erworben werden. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen des Parkanlagenbetreibers.
Parkplatz. Im Ticket sind eventuell entstehende Kosten für einen Parkplatz nicht enthalten. Eine Zufahrt zum Zeltplatz, auch zum Aus- und Einladen von Gepäck, ist nicht möglich. Vor dem Gelände steht ein Parkplatz zur Verfügung. Der Fußweg zwischen Parkplatz und Zeltplatz beträgt ca. 700 Meter. Parktickets können im Onlineshop des Veranstalters erworben werden, solange der Vorrat reicht.
Parkplatz. Wenn der Reisende einen Parkplatz am Flughafen Luxem- burg gebucht hat, kann dieser jederzeit storniert werden. Die im Falle einer Stornierung anfallenden Gebühren sind in Punkt 7.1.2 aufgeführt. Im Falle einer Stornierung des Pauschalreisevertrags durch den Reisenden wird der Kaufpreis für den ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ gemäß den in Punkt 7.1.2 genannten Modalitäten zurückerstattet.
Parkplatz. Eine Parkberechtigung für die Techno-Z Tiefgarage kann auf ▇▇▇▇▇▇-▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ beantragt werden. Die monatliche Gebühr hierfür ist auf ▇▇▇▇▇▇-▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ ersichtlich. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Zuweisung eines Parkplatzes. Die Entscheidung, wer eine Parkberechtigung erhält, obliegt ausschließlich dem Techno-Z. Besucher/Gäste/Kunden der Mitglieder können auf den hierfür vorgesehenen Techno-Z Besucherparkplätzen unter der Plaza parken. Um Unbefugten das Parken zu erschweren, muss eine im Info-Z (Empfang) abzuholende Parkberechtigung ins Auto gelegt werden. Das Fahrzeug ist ordnungsgemäß innerhalb der Markierungslinien abzustellen. Die Fahrzeuge müssen auf den markierten Einstellplätzen so abgestellt werden, dass auf den benachbarten Einstellplätzen das jederzeitige ungehinderte Ein- und Aussteigen möglich ist. Bei Zuwiderhandlung hat das Techno-Z das Recht, verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge auf Kosten und Gefahr des Mietglieds versetzen bzw. entfernen zu lassen. Bei der Ein- und Ausfahrt hat das Mitglied die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten, und zwar auch dann, wenn ihm die Mitarbeiter des Techno-Z mit Hinweisen behilflich sind. Das abgestellte Fahrzeug ist ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern. Innerhalb der Parkplatzes darf das Fahrzeug höchstens mit 10 km/h bewegt werden. Im Übrigen gelten die Vorschriften der StVO. Es ist untersagt, Fahrzeuge auf den Einstellplätzen, Fahrbahnen oder Rampen zu reparieren oder zu reinigen, Kühlwasser, Betriebsstoffe oder Öle einzufüllen oder abzulassen sowie Verunreinigungen herbeizuführen. Das Techno-Z kann auf Kosten des Mitglieds das Fahrzeug von dem Stellplatz abschleppen lassen, wenn
a. das Mietverhältnis abgelaufen ist oder der Mietzins nicht gezahlt wurde,
b. das abgestellte Fahrzeug den Betrieb der Parkplatzanlage gefährdet, wie z.B. durch Auslaufen von Flüssigkeiten,
c. das Fahrzeug polizeilich nicht zugelassen ist oder während der Einstellzeit stillgelegt wird.
Parkplatz. Sollte der Mieter sein Fahrzeug auf dem Parkplatz des Vermieters abstellen, ohne diese Dienstleistung mitgebucht zu haben, wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 120.- pro Woche verrechnet.
Parkplatz. Die Fahrzeuge benötigen über die gesamte Tourneedauer einen kostenlosen, sicheren Parkplatz zu jeder Zeit außerhalb der Fahrzeit. Es wird empfohlen an Venues Sicherheitspersonal zur Vermeidung von Einbruch und Vandalismus zu stellen. Jegliche Schäden im Tourneezeitraum gehen zu Lasten des Kunden und müssen direkt bezahlt werden. Parkgebühren gehen zu Lasten des Kunden. Evenutell ausgestellte Strafen aufgrund von Parkverstößen gehen zu Lasten des Kunden. Da gerade im Ausland u.U. keine Park-„Tickets“ ausgestellt werden, muss der Kunde – bei von ihm veranlassten Park- und Ladevorgängen in Parkverboten – eine Kaution hinterlegen. Es kann bis zu einem Jahr dauern, bis Parkverstöße aus dem Ausland durchgesetzt werden. Es empfiehlt sich, diesbezüglich eine Kreditkartennummer anzugeben, die mindestens ein Jahr von Tourende an gültig ist. Sollte dies nicht möglich sein, so muss der Fahrer eine Bar-Kaution kassieren.
Parkplatz. 1. Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Gegenstand des Vertrags sind weder Bewachung noch Verwahrung des eingestellten Fahrzeugs. Der Campingplatz Meinhardsee übernimmt keinerlei Obhutspflichten.
Parkplatz. Kostenpflichtig.
Parkplatz. Die Zahlung für die Buchung eines ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ muss zum Zeitpunkt der Buchung vollständig erfolgen.
