Common use of Online Clause in Contracts

Online. Das Institut wird dem Kunden – sofern nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist – die ex ante Kosteninformationen vor Auftragsdurchführung in der Online Postbox des Kunden zur Verfügung stellen, sofern die Art der Auftragserteilung eine vorherige Zurverfügungstellung der ex ante Kosteninformationen ermöglicht (z. B. Online Aufträge). Können die ex ante Kosteninformationen dem Kunden erst nach der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden, gel- ten auch bei Online Aufträgen die Regelungen unter nachfolgendem Absatz 2.

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Sources: Vorvertragliche Informationen, Vorvertragliche Informationen