Offene Deckung Musterklauseln

Offene Deckung. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers als Bauherr von Bauarbeiten im Rahmen des versicherten Risikos und für den privaten Bereich. Wenn das statische Gefüge des Bauwerkes nicht so beeinträchtigt ist, dass die nach den geltenden Normen vorgegebenen Sicherheiten unterschritten werden bzw. die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist, gilt ein projektbezogener Selbstbehalt von € 3.500,- pro Bauvorhaben als vereinbart, sofern generell kein höherer SB vereinbart wurde. Eine Beweissicherung vor Umbaubeginn ist zwingend notwendig. Sublimit: 20 % der Pauschalversicherungssumme / Selbstbehalt: € 3.500,- pro Bauvorhaben