Objektbegehung Musterklauseln
Objektbegehung. Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen. Die Begehungen haben kurz vor Ablauf der Verjährungsfristen, jedoch so rechtzeitig zu erfolgen, dass mögliche Gewährleistungsansprüche noch durchgesetzt werden können. Überprüfen der Anlagen auf sichtbar gewordene Mängel, Rügen der Mängel und Veranlassen verjährungsunterbrechender oder -hemmender Maßnahmen unter Beachtung der hierzu erforderlichen Fristen.
Objektbegehung. Durchführen von allen erforderlichen Objektbegehungen zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Mängelansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Verlag GmbH & Co KG 70.620/078.6 Zusätzliche Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen – ZVB-Ing (2713) Die Begehungen haben kurz vor Ablauf der Verjährungsfristen, jedoch noch so rechtzeitig zu erfolgen, dass mögliche Mängelansprüche noch durchgesetzt werden können. Überprüfen des Bauwerks auf sichtbar gewordene Mängel, Rügen der Mängel und Veranlassen verjährungsunterbrechender oder -hemmender Maßnahmen unter Beachtung der hierzu erforderlichen Fristen.
