Nichtigkeitsklausel Musterklauseln

Nichtigkeitsklausel. Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Nichtigkeitsklausel. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend erreichen.
Nichtigkeitsklausel. Sollten einzelne Bestimmungen der Verkaufs- und Liefer- bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht.
Nichtigkeitsklausel. Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen uns und unserem Kunden unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt; die übrigen Bestimmungen sind vielmehr unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes auszulegen, der mit der unwirksamen bzw. anfechtbaren Bestimmung verfolgt wurde.
Nichtigkeitsklausel. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Nichtigkeitsklausel. Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Stand: November 2016
Nichtigkeitsklausel. Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund nichtig sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Änderungen des Vertrags – auch dieser Klausel – bedürfen der Schriftform. Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Xxxxxxxx Xxxxxxxx & Sohn Frischbeton GmbH & Co. KG, HRA 282 Komplementär: Oppacher Beton Verwaltungs GmbH, HRB 00000 Xxxx der Gesellschaft: Xxxx 00, 00000 Xxxxxxxx Gerichtsstand: Traunstein Geschäftsführer: Xxxx Xxxxxxxx Bankverbindung: Kreissparkasse Traunstein-Trostberg, (BLZ 710 520 50), Konto 4192
Nichtigkeitsklausel. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedin- gungen aus irgendeinem Grunde nichtig sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Be- dingungen nicht.
Nichtigkeitsklausel. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Hinblick auf § 9, 10 oder 11 AGBG unwirksam sein, so gilt zwischen den Parteinen jeweils das als entsprechend vereinbar, was nach diesen Vorschriften vereinbart werden kann.
Nichtigkeitsklausel. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine neue zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen wirtschaftlich möglichst nahe kommt.