Nebenerwerb. Die/Der Mitarbeitende hat Swisscom über andere Erwerbstätigkeiten zu infor- mieren. Nebenerwerbliche Tätigkeit ist unzulässig, sofern dadurch die Treue- pflicht verletzt wird. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit darf gesamthaft nicht überschritten werden.
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Sources: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag