Nachlass Musterklauseln

Nachlass. Der allfällig im Angebot des AN und/oder dem Vertrag/Auftrag gewährte Nachlass gilt sinngemäß für alle Nachtrags-, Zusatz- und Regieleistungen.
Nachlass. Die von den Parteien vereinbarten Nachlässe gelten auch für Zusatzaufträge und/oder Nachtragsaufträge sowie Stundenlohnarbeiten.
Nachlass. Bei abgeschlossener universitärer Übersetzer-/Sprachausbildungen oder ISO-Zertifizierung wird ein Nachlass von: 6% bei einem Umsatz bis EUR 199.999,99 bzw. 10% ab einem Umsatz von EUR 200.000,00 auf den Prämiensatz gewährt. Das entsprechende Zertifikat bzw. Diplom ist dem Antrag beizulegen.
Nachlass. Der Verkäufer gewährt dem Kunden einen Nachlass von 25% für Haushaltsanschlüsse bzw. 20% für alle andere Verwendungen außer Haushalt auf den Energiepreis PE (siehe Art. 1 Anlage B).
Nachlass. Das im Haus befindliche persönliche Eigentum des Bewohners wird in einer Nachlassliste er- fasst und einer der untenstehend genannten Vertrauenspersonen nach Unterschrift übergeben. Bargeld, Wertpapiere, Aktien und Sparbücher werden jedenfalls dem vom Gericht eingesetz- ten Nachlassverwalter (Kommissär) übergeben. Verweigert die Vertrauensperson die Über- nahme von Gegenständen, werden Wertgegenstände dem vom Gericht eingesetzten Nachlass- verwalter (Kommissär) übergeben; wertlose Gegenstände (z.B. Bekleidung, Gegenstände des täglichen Bedarfs, auch technische Geräte) werden entsorgt. Es wurde vom Bewohner eine Begräbnisvorsorge getroffen: 🞎 Nein 🞎 Ja Wenn ja, welche (z.B. Wiener Verein, Sparbuch)……………………………………………. § 18 Nennung von Vertrauenspersonen2 Der Bewohner/die Bewohnerin bestimmt Familienname: . ………………….……………………………………………………… Vorname: ………..………….…………………geb. am.:…………………………. Verhältnis: …………….…………………………..................................................... Adresse: …………………………………………………………………………... Telefon/Mobiltel.: …………………………………………………………………………... Fax/ E-Mail: ………………………………………………………………….............. Identitätsnachweis: …………………………………………………………………………..
Nachlass. Wenn nicht ausdrücklich angegeben, gelten vereinbarte Nachlässe nur auf die angebotenen Positionen des Hauptauftrages und nicht für Nachträge.
Nachlass. Verspätungen unter 3 Minuten werden nicht berücksichtigt. Bei Verspätungen größer / gleich 3 Minuten wird das vom Zugangsberechtigten / EVU an die EVS zu entrichtende Trassenentgelt je Verspätungsminute um 1,00 Euro nachgelassen. Die Obergrenze für den Nachlass je Zugtrasse ist das Trassenentgelt. Erschwernisse durch planmäßige Instandhaltungs- und Baumaßnahmen, die gemäß der SNB-AT ver- öffentlicht sind, gelten nicht als verspätungsrelevant im Sinne dieses Anreizsystems.
Nachlass. Solange die Anspruchsberechtigten eines verstorbenen Kunden nicht bekannt sind bzw. keine Anweisungen erteilt haben, werden die Anlagen des Verstorbenen für denselben Zeitraum verlängert.

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  • Kontrollrechte des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen. (2) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers nach Art. 28 DS-GVO überzeugen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und insbesondere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen. (3) Der Nachweis solcher Maßnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, kann wahlweise erfolgen durch die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß Art. 40 DS- GVO, die Zertifizierung nach einem genehmigten Zertifizierungsverfahren gemäß Art. 42 DS- GVO, aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren) und/oder eine geeignete Zertifizierung durch IT- Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z.B. nach BSI-Grundschutz). (4) Für die Ermöglichung von Kontrollen durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer einen Vergütungsanspruch geltend machen.

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Teilnahmevoraussetzungen Versicherte der Krankenkassen können auf freiwilliger Basis an der Versorgung entsprechend dieses Vertrags teilnehmen, sofern folgende Einschreibekriterien erfüllt sind: - die vorliegende schriftliche Bestätigung der gesicherten Diagnose durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt gemäß Ziffer 1.2 (Diagnostik) der Anlage 7 RSAV, - die schriftliche Einwilligung in die Teilnahme und die damit verbundene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten, - die umfassende, auch schriftliche Information der Versicherten über die Programminhalte, über die mit der Teilnahme verbundene Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten, insbesondere darüber, dass Befunddaten an die Krankenkasse übermittelt werden und von ihr im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms verarbeitet und genutzt werden und dass in den Fällen des § 28f Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 die Daten zur Pseudonymisierung des Versichertenbezuges einer Arbeitsgemeinschaft oder von dieser beauftragten Dritten übermittelt werden können, über die Aufgabenverteilung und Versorgungsziele, die Freiwilligkeit ihrer Teilnahme, die Möglichkeit des Widerrufs ihrer Einwilligung, ihrer Mitwirkungspflichten sowie darüber, wann eine fehlende Mitwirkung das Ende der Teilnahme an dem Programm zur Folge hat, - der Versicherte von der Einschreibung im Hinblick auf die in Ziffer 1.3.1 genannten Therapieziele profitiert, - die Einleitung bzw. Durchführung einer Insulintherapie gemäß Ziffer 1.3.4 der Anlage 7 RSAV und - der Versicherte aktiv an der Umsetzung mitwirken kann. Die Teilnahmevoraussetzungen gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass die Teilnahmeerklärung für Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres durch ihre gesetzlichen Vertreter abgegeben wird (Ziffer 3.1 der Anlage 7 RSAV).

  • Nutzungsumfang 2.1 Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur durch den Kunden und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Kunde darf während der Laufzeit des Vertrages auf die vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels 2.2 Der Kunde darf die Software insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder sie Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu 2.3 Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden. 2.4 Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Nutzers mitzuteilen. 2.5 Der Anbieter kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann der Anbieter den Zugriff auf die vertraglichen 2.6 Der Anspruch des Anbieters auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt. 2.7 Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.