Montagetermin Musterklauseln

Montagetermin. Der Termin für Montagearbeiten wird dem Kunden mitgeteilt. Auf Wunsch erhält der Kunde einen Termin-Hausaushang nebst Hinweis, dass Nutzer die Kosten durch sie verursachter zusätzlicher Anfahrt-/Arbeitszeiten selbst zu tragen haben; Benachrichtigungen an die Nutzer direkt erfolgen nur nach Absprache mit dem Kunden. -BoMess- ist berechtigt, Kosten für zusätzlichen Aufwand bei Terminänderungen oder zusätzliche Fahrten, die der Kunde oder Nutzer zu vertreten haben, dem Kunden in Rechnung zu stellen. Zu dem Termin müssen die Meßstellen frei zugänglich sein, ansonsten ist -BoMess- berechtigt, die Montagearbeiten abzubrechen und den Kunden oder Nutzer aufzufordern, einen neuen Termin zu vereinbaren.