Modellflugbuch Musterklauseln

Modellflugbuch. (1) In einer chronologisch geordneten Aufzeichnung über ein Kalenderjahr ist jeder Tag, an dem Betrieb von Flugmodellen auf dem Modellfluggelände stattfindet, mit Datum und Uhrzeit des Beginns und des Endes des Betriebs zu dokumentieren (Modellflugbuch). Diese Dokumentation kann auch in elektronischer Form erfolgen. Nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Flugbetrieb aufgezeichnet worden ist, ist das Modellflugbuch 3 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen des MFSD oder der Polizei vorzulegen. (2) Zudem ist in dem Modellflugbuch der Flugbetrieb eines jeden Piloten zu vermerken und zwar mit folgenden Mindestangaben: