Mitbewohner Musterklauseln

Mitbewohner. Eltern und Stiefeltern
Mitbewohner. Eine Person, mit der Sie zum Zeitpunkt des Versicherungs-Abschlusses seit mindestens zwölf aufeinanderfolgenden Monaten zusammenleben und die mindestens 18 Jahre alt ist. oder Versorgungs-Einrichtungen zerstört oder Menschen gefährdet werden. Dazu gehören auch ohne Einschränkung: Erdbeben, Feuer, Überschwemmungen, Orkane, Lawinen, Erdrutsche und Vulkanausbrüche. Nahverkehrs-, Pendler- oder städtische Verkehrsmittel (z. B. S-Bahn, Stadtbus, U-Bahn, Fähre, Taxi, gebuchte Fahrer oder andere Verkehrsmittel), die Sie oder Ihre Reisebegleitung weniger als 150 Kilometer (Luftlinie) weit befördern. Pandemie Eine örtlich nicht begrenzte Epidemie, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder einer offiziellen Regierungsbehörde als Pandemie eingestuft wird.
Mitbewohner. Eine Person, mit der Sie zum Zeitpunkt des Versicherungs-Abschlusses seit mindestens zwölf Monaten ohne Unterbrechung zusammenleben. Diese Person ist mindestens 18 Jahre alt. Nahverkehrs-, Pendler- oder städtische Verkehrsmittel. Das sind z. B. S-Bahn, Stadtbus, U-Bahn, Fähre, Taxi, gebuchte Fahrer oder vergleichbare Verkehrsmittel. Diese befördern Sie oder Ihre Reisebegleitung weniger als 150 Kilometer weit. Versorgungs-Einrichtungen zerstört, Eigentum beschädigt oder Menschen gefährdet. Dazu gehören unter anderem: Erdbeben, Feuer, Überschwemmungen, Orkane, Lawinen, Erdrutsche und Vulkanausbrüche. Pandemie Eine örtlich nicht begrenzte Epidemie. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder eine offizielle Regierungsbehörde hat sie als Pandemie eingestuft.