Mietsache Musterklauseln
Mietsache. 1. Der Mieter wird die Gegenstände in sorgfältiger Art und Weise gebrauchen, sie vor Überbeanspruchung schützen und alle Rechtsvorschriften, insbesondere die gesetzlichen Vorschriften der §§ 1090 ff ABGB, die mit dem Besitz, dem Gebrauch oder der Erhaltung der Gegenstände verbunden sind, beachten und für Wartung, Pflege und Instandhaltung sorgen.
2. Der Mieter hat auf seine Kosten die Gegenstände in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und insbesondere alle Ersatzteile, die dazu notwendig sind, auf seine Kosten neu zu beschaffen und auszuwechseln / einzubauen.
3. Der Mieter ist verpflichtet,
a. mitgemietete Geräte nur bestimmungsgemäß zu nutzen,
b. für Wartung und Pflege Sorge zu tragen,
c. notwendige Reparaturen, die auf Grund unsachgemäßer Behandlung durch den Mieter oder Dritte in seiner Sphäre sowie durch technische Veränderungen verursacht werden, auf seine Kosten vornehmen zu lassen,
d. insbesondere die Regenrohre und Dächer der gemieteten Gegenstände von Laub, Schneelast und sonstigem Schmutz frei zu halten.
4. Änderungen, zusätzliche Einbauten usw. darf der Mieter an den Mietgegenständen nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterin vornehmen.
5. Der Mieter verpflichtet sich, das an den Mietgegenständen gut sichtbar angebrachte Miet- und/oder Unternehmensschild der Algeco Austria GmbH, aus welchem das Eigentum der Vermieterin hervorgeht, nicht zu entfernen, zu verdecken oder in sonstiger Weise unleserlich zu machen.
6. Der Mietgegenstand ist an dem zwischen Mieter und Vermieterin vereinbarten Standort aufzustellen. Der Mieter darf den Gegenstand oder Teile davon nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterin vom vereinbarten Standort zu einem anderen verlegen. Die Gefahr für den Standortwechsel trägt der Mieter.
7. Die Vermieterin hat das Recht, während der normalen Geschäftszeit die Gegenstände zu besichtigen und deren Verwendung und Gebrauchsfähigkeit zu überprüfen.
8. Wird der Gegenstand mit Grund und Boden oder mit einem Gebäude oder mit einer Anlage verbunden, so geschieht dies nur zu einem vorübergehenden Zweck in Superädifikatsqualifikation. Der Mietgegenstand wird nicht Bestandteil eines Grundstücks, Gebäudes oder einer Anlage und ist mit Beendigung des Mietvertrages wieder zu trennen.
9. Ist der Gegenstand dazu bestimmt, einer Hauptsache zu dienen, die im Eigentum eines Dritten steht, so hat der Mieter dem jeweiligen Eigentümer gegenüber zu erklären, dass die Zuordnung des Gegenstandes nur zu einem vorübergehenden Zweck erfolgt.
10. De...
Mietsache. Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken die folgende Wohnung (Anschrift, Wohnungsnummer, Geschossbezeichnung, Lagebezeichnung): Anzahl der Wohnräume (z.B. 3 Zimmer, Küche, Bad, Diele, GWC, Balkon) und Wohnungsgröße: Folgende Zusatzräume und -flächen können mitbenutzt werden (z.B. Abstellraum, Garage, PKW-Stellplatz, Kellerräume, Sauna, Speicher, Gartennutzung):
Mietsache a) Hauptleistungen
12. Es wird eine Ferienwohnung, bestehend aus Wohnzimmer mit Küche, Schlafzimmer und Bad sowie Balkon oder Terrasse, vermietet. Zu jeder Wohnung wird ein Stellplatz zum Abstellen des PKW des Gastes vermietet. Gemeinschaftliche Anlagen können nach Abstimmung mit anderen Gästen (z. B. Grillplatz) mitgenutzt werden.
13. Mit vollständiger Zahlung und gültigem Gastaufnahmevertrag erwirbt der ▇▇▇▇ für die vertragsmäßige Dauer ein beschränktes Hausrecht. In Fällen von Gefahr im Verzug bzw. einer erkennbaren Benutzung der Mietsache entgegen den vertraglichen Regelungen ist dem Vermie- ter auf Verlangen unverzüglich Zutritt zur Mietsache zu gewähren.
Mietsache. Das Fotostudio an der Seestrasse 14 Nord in ▇▇▇▇ ▇▇▇▇. In der Miete inbegriffen ist die Nutzung des gesamten Studios inklusive dessen Einrichtung, ausschließlich für die dafür vorgesehenen Verwendung. Ausgenommen davon sind die Schränke, Boxen & Regale welche mit “Privat” beschriftet sind. Es gelten die detaillierten Bedingungen im Anschluss des Vertrages.
Mietsache. Mietobjekt Wohnräume Geschäftsräume (Ort, Strasse, Stockwerk) bestehend aus Inventar Keller(abteil) Garagenplatz Parkplatz zur Mitbenützung Waschküche Trockenraum
Mietsache. 1. Der Mieter ist verpflichtet,
a) das gemietete Gerät nur bestimmungsgemäß zu
Mietsache. (1) Der Vermieter überlässt folgende Räumlichkeiten und Ausstattung zur Nutzung durch den Mieter in ord- nungsgemäßem und gereinigtem Zustand:
(2) Das Mietverhältnis beginnt am um Uhr und endet am um Uhr.
(3) Bei Übergabe der Räume und Schlüssel wird ein Übergabeprotokoll erstellt (siehe Anhang) und von den Mietparteien gegengezeichnet. Durch das Übergabeprotokoll bestätigt der Mieter den einwandfreien Zu- stand der Mietsache bzw. vorhandene Mängel werden im Übergabeprotokoll festgehalten.
(4) Der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und Ausstattung pfleglich und gemäß der Unterweisung durch den Vermieter zu behandeln und sie in ordnungsgemäßem und gereinigtem Zustand zurückzugeben.
(5) Beschädigungen während des Mietzeitraumes sind sofort an den Vermieter zu melden.
Mietsache. Im Rahmen der Vermietungsgeschäfte vermietet Algeco diverse Arten von Containern, unter anderem modulare Gebäude in Form von Einzelcontainern oder Containeranlagen, Büro-, Wohn-, Bau- oder andere Container, die für verschiedene Zwecke eingesetzt werden können ("Mietsache"). Die genaue Art und Anzahl der Mietsachen wird mit dem Mieter einzelvertraglich festgelegt.
Mietsache. Die Vermieterin vermietet dem/der Mieter/-in in dem Wohnheim, , zur befristeten Nutzung als Wohnraum das/die Nr.: Die Vermieterin behält sich jedoch das Recht vor, entsprechend der Vereinbarung unter § 1 Ziff. 1 aus zwingenden Gründen eine andere Mietsache zuzuweisen. Das Recht zur Nutzung etwaiger zum Wohnheim gehörender Garagen- bzw. Stellplätze wird bei Bedarf in einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien geregelt. Der Garagen- bzw. Stellplatzvertrag sowie der vorliegende Vertrag bleiben rechtlich getrennte Vertragsverhältnisse. Der Garagen- bzw. Stellplatzvertrag kann daher auch vor Beendigung des Mietverhältnisses über das Zimmer beendet werden. Er endet jedoch spätestens mit dem Ende dieses Vertrages.
Mietsache. 1.1 Bauliche Veränderungen an der Mietsache durch den Mieter sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Um- und Einbauten, Installationen, Vergitterung von Fenstern und das Anbringen von Werbung.
1.2 Der Vermieter darf Ausbesserungen und bauliche Veränderungen vornehmen, die zur Erhaltung des Lagergebäudes oder der Mietsache sowie zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden notwendig werden. Der Vermieter benachrichtigt den Mieter über die Maßnahme möglichst vor deren Beginn über die voraussichtliche Dauer, in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen entsprechend der jeweiligen Regelung (Modernisierungsmaßnahmen).
