MATURITY DATE Musterklauseln
MATURITY DATE. (a) Initial Maturity Date
(b) Extended Maturity Date
(i) der Nettomarktwert des Portfolios der im Besitz der Emittentin befindlichen Anlageimmobilien, wie er durch den letzten geprüften Jahresabschluss oder Zwischenabschluss ermittelt wurde, 90% des Anschaffungswertes (im Sinne von Ziffer 21) oder weniger beträgt; oder
(ii) ein unabhängiger Gutachter kommt zu dem vernünftigen Schluss, dass der Netto-Liquidationswert (im Sinne von Ziffer 22) der Anlageliegenschaften aller Wahrscheinlichkeit nach 90% des Anschaffungswertes oder weniger beträgt. Der Verwaltungsrat der Emittentin fasst diesen Beschluss spätestens zwölf (12) Monate vor dem Initial Maturity Date. Die Token-Inhaber sind unverzüglich über die Verlängerung zu informieren.
(c) Ultimate Maturity Date
