Marktdaten Musterklauseln
Marktdaten. Bei der Festlegung der Vergütung wird ein Benchmarking gegenüber der eigenen Branche und gegenüber Unternehmen ähnlicher Größe auf dem lokalen Markt vorgenommen (Markttrends, ausgewählte Wettbewerber, Peer-Groups, internationale Praktiken).
Marktdaten. Marktdaten sind Daten, die Handelsplätze, SI, APA und CTP gemäß den Vor- und Nachhandelstransparenzregelungen veröffentlichen müssen. Daher umfassen Marktdaten die in Anhang I der RTS 1 und in den Anhängen I und II der RTS 2 aufgeführten Einzelheiten.
Marktdaten. Dieser Basisprospekt enthält Daten zu verschiedenen Märkten, in denen die Emit- tentin tätig ist. Einige Marktinformationen leitet die Emittentin aus internen Analy- sen ab. Der Vorstand geht davon aus, dass diese Informationen dem Anleger beim Verständnis der Märkte der Emittentin helfen können. Die Emittentin hält diese in- ternen Analysen für zuverlässig, hat sie jedoch nicht von unabhängigen Dritten überprüfen lassen. Die in diesem Basisprospekt verwendeten Quellen waren: − geprüfter konsolidierter Jahresabschluss der Emittentin zum 31.12.2016; − geprüfter konsolidierter Jahresabschluss der Emittentin zum 31.12.2017; − ungeprüfter konsolidierter Quartalsabschluss der Emittentin zum 31.3.2017; − ungeprüfter konsolidierter Quartalsabschluss der Emittentin zum 31.3.2018; − Geschäftsbericht 2016; − Geschäftsbericht 2017; und − interne Daten der Emittentin.
Marktdaten. Marktdaten sind Informationen und Daten, die zu den Wertpapieren oder Derivaten, die an Börsen und außerbörslichen Handelsplätzen gehandelt werden, gehören und beinhalten ohne Einschränkung Marktkurse, Abrechnungskurse, aktuelle Bid- und Ask- Kurse, geschätzte und tatsächliche Daten betreffend Handelsvolumen, Textnachrich- ten zur Marktaktivität, Kontraktspezifikationen u.ä. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass jede der Börsen bzw. Urheber der Marktdaten die exklusiven und entgeltpflichtigen Eigentumsrechte an deren Marktdaten hält. So- lange die Börsen die Daten nicht veröffentlicht bzw. ausdrücklich einer generellen Ver- öffentlichung zugestimmt haben, bleiben die Daten im ausschließlichen Besitz der Bör- sen oder dem Marktdatenlieferanten. Der Kunde hat außerhalb dieser Vereinbarung kein Recht auf bzw. Zugang zu diesen Daten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass jede der Börsen bzw. der Urheber der Marktdaten, trotz dieser Vereinbarung den Vertrieb der Marktdaten einstellen kann, oder die Übertragungsmethode, Geschwindigkeit oder Signaleigenschaften jederzeit nach eigenem Ermessen ändern bzw. löschen kann. Zusätzlich bestätigt der Endnut- zer und erklärt sich damit einverstanden, dass die Börsen sich das Recht vorbehalten, jeden Endnutzer abzulehnen und TeleTrader anzuweisen, die Weiterleitung der Daten an einen Endnutzer auch ohne besonderen Grund einzustellen. Die Börsen oder an- dere Marktdatenlieferanten werden TeleTrader diesbezüglich gesondert anweisen, wobei TeleTrader auch aus eigenem entscheiden kann, die Lieferung der Marktdaten an einen Endnutzer umgehend einzustellen. Dem Endnutzer erwachsen diesbezüglich keine Ansprüche gegen TeleTrader.
