Malussystem Musterklauseln

Malussystem. Vertragsbestandteil soll ein Malussystem sein, dass die Einhaltung von Arbeitsprozeduren, die Einhaltung von Reaktionszeiten, sowie das Nichterreichen garantierter Verfügbarkeiten mittels Maluszahlungen finanziell bewertet. Ein Katalog mit Schlüsselfaktoren ist im Anhang IV beschrieben. Der Katalog stellt dar, welche Parameter bewertet und wie die entsprechenden Abweichungen als Maluszahlungen berücksichtigt werden. Der AG wird dem AN monatlich eine Aufstellung der Malusfälle in Rechnung stellen. Wird die Zielverfügbarkeit gemäß Kapitel C - 1.10 nicht erreicht, soll der AN dem AG eine Vertragsstrafe entrichten. Die Berechnung der Pönale wird vor Vertragsschluss zwischen den Vertragsparteien vereinbart und soll gemäß folgender Formel berechnet werden: 𝑃 = 𝐹𝐷 ∙ 𝐸𝐵𝐺𝐴𝐴 ∙ (𝑉𝑆𝑜𝑙𝑙 − 1) 𝑉𝐼𝑠𝑡 Wobei gilt: 𝑃 Malusbetrag pro BGAA in € 𝐹𝐷 Dämpfungsfaktor = 0,9 (VHB5) 𝐸𝐵𝐺𝐴𝐴 Solleinspeisung pro BGAA in kWh 𝑉𝑆𝑜𝑙𝑙 Garantierte Jahreszielverfügbarkeit (VHB) 𝑉𝐼𝑠𝑡 erreichte Jahresverfügbarkeit Die folgende Tabelle stellt die Energieerlöse der jeweiligen BGAA dar:

Related to Malussystem

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  • Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • Qualitätsmanagement Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines wirksamen Qualitätsmanage- mentsystems, das entsprechend seiner Struktur und Betriebsgröße auf der Basis der aktuellen Re- vision von IATF 16949/ VDA 6.1 oder vergleichbar aufgebaut und zumindest gem. DIN EN ISO 9001 in der gültigen Ausgabe zertifiziert wurde. Die Anforderungen des Zertifizierungsstandards, erweitert um die Forderungen dieser QSV, müssen in das Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Lieferan- ten implementiert werden. Inhalte dieser QSV widerspiegeln die Ansprüche des Bestellers, der IATF 16949 und die kunden- spezifischen Zusatzanforderungen der Kunden des Bestellers (CSR) an das Qualitätsmanagement- system der Lieferanten (s. Anlage 1 zur Information). Der Lieferant verpflichtet sich das Bewusstsein seiner Mitarbeiter in Bezug auf Produktkonformität, Produktsicherheit, sowie auch das ethische Verhalten zu fördern. Die notwendige Qualifikation des Fach- und Prüfpersonals ist durch regelmäßige Schulungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Die not- wendigen Arbeitsanweisungen und Vorgabedokumente müssen den Mitarbeitern am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Der Lieferant muss die Anforderungen des VDA-Bandes Produktintegrität einhalten und umsetzen. Die Benennung und Qualifizierung eines Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (Product Safety and Conformity Representative = PSCR) ist verpflichtend. Die Wirksamkeit seines Herstellprozesses überprüft der Lieferant in einem jährlichen Selbstaudit gemäß der Richtlinie VDA 6.3 (Prozessaudit) und VDA 6.5 (Produktaudit) bzw. nach der jeweiligen kundenspezifischen Vorgabe (s. Anlage 1). Der Besteller behält sich das Recht vor, Nachweise zu den durchgeführten Audits einzufordern.