Liquiditätsreserve Musterklauseln
Liquiditätsreserve. Die Liquiditätsreserve wird für Unvorhergesehenes gebildet. Die vorstehend genannten Beträge berücksichtigen die aktuellen Steuersätze. Bei einer Änderung der gesetzlichen Steuersätze werden die genannten Bruttobeträge bzw. Prozentsätze ent- sprechend angepasst
Liquiditätsreserve. Die Liquiditätsreserve beginnt mit einem Anfangsbestand, der sich rechnerisch aus dem Finanzierungs- und Investitionsplan (Prognose) ergibt. In der Folgezeit verändert sich die Liquiditätsreserve durch Kapital- zuführungen bzw. Kapitalentnahmen (vgl. hierzu Einnahmenüberschuss – Zuführung/ Entnahme Liquiditätsreserve). Freie Mittel der Liquiditätsreserve sollen möglichst ver- zinslich angelegt werden. Zinseinnahmen sind in der Prognoserechnung jedoch aus Vorsichtsgründen nicht kalkuliert. In dieser Zeile der Prognoserechnung wird der Stand des langfristigen Annuitätendar- lehens zum 31.12. eines jeweiligen Jahres dargestellt. Gesonderte Darstellung der Gesamtvergütungen der AIF-Verwaltungsgesellschaft In den oben stehenden Erläuterungen wur- de im Rahmen der Ermittlung einiger Kos- tenpositionen Bezug auf den NIW genom- men. Der NIW ergibt sich aus dem Wert des Investmentvermögens (Verkehrswert) einschließlich der Anschaffungsnebenkos- ten, welche über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben werden. In diesem Zusammenhang wird auf „Bewertung der Vermögenswerte“ im Kapitel 15 „Verwaltung des Anlagegegenstandes“ auf Seite 53 ver- wiesen. Des Weiteren erhöht sich der NIW um die Liquiditätsreserve und wird um die Restvaluta des aufgenommenen Kredites gemindert. Der durchschnittliche NIW ergibt sich aus dem NIW zu Beginn und zum Ende eines Geschäftsjahres. In den Anlagebedingungen für die DFV Hotel Weinheim GmbH & Co. KG geschlossene Investmentkommanditgesellschaft ist gere- gelt, dass die AIF-Verwaltungsgesellschaft für die Verwaltung der Fondsgesellschaft eine laufende Vergütung von bis zu 1,60 Prozent p.a. des durchschnittlichen NIW er- hält, der sich aus dem NIW zu Beginn und zum Ende eines Geschäftsjahres ergibt, inkl. Umsatzsteuer, maximal jedoch 7,50 Prozent der Mieteinnahmen. Im ersten Kalenderjahr beträgt die Gebühr mindestens € 56.525,01 inkl. Umsatzsteuer. In diesem Zusammen- hang ist zu erwähnen, dass die Fondsge- sellschaft, soweit Kosten von dieser getra- gen werden, vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die dargestellten Kosten und Kostenquoten wurden jedoch inkl. Umsatzsteuer ausge- wiesen. Die tatsächliche Kostenbelastung fällt demnach um die geltend zu machenden Vorsteuern geringer aus. Die Gesamtvergütung der AIF-Verwal- tungsgesellschaft im Jahr 2018 beträgt € 84.305,56 inkl. anfallender Umsatzsteuer, was in Bezug auf den durchschnittlichen NIW 1,13 Prozent und in Bezug auf die Mieteinnahmen im Jahr 2018 6,30 Prozent entspricht. Somit liegt di...
Liquiditätsreserve. Die Liquiditätsreserve dient insbesondere zum Ausgleich un- terjähriger Liquiditätsschwankungen und steht für unvorher- gesehene Ausgaben während der Investitionsphase und der Laufzeit der Investment-KG zur Verfügung.
Liquiditätsreserve. Die Liquiditätsreserve wird für unvorherseh- bare Kosten in der Investitionsphase oder während der Bewirtschaftung des Anlage- objektes gebildet. Diese Liquiditätsreserve wird im späteren Verlauf ggf. durch außer- planmäßige Instandhaltungs- und Instand- setzungsaufwendungen am Anlageobjekt oder andere unvorhergesehene Kosten gemindert. Gleichzeitig wird die Liquidi- tätsreserve durch nicht ausgeschüttete Li- quiditätsüberschüsse erhöht. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Liquiditätsreserve die Stammeinlagen der Komplementärgesell- schaft der Fondsgesellschaft enthält.
Liquiditätsreserve. Die kalkulierte Liquiditätsreserve dient einerseits zur Deckung von zu zahlen- den laufenden Kosten und Vergütun- gen der Investmentgesellschaft in der Investitionsphase – ohne dass diesen voraussichtlich bereits Rückflüsse aus den Investitionen gegenüberste- hen – sowie andererseits als Reser- ve für unvorhergesehene Ausgaben im Rahmen des Investitionsplanes. Die kalkulierte Liquiditätsreserve zur Deckung von anfänglichen laufenden Kosten und Vergütungen der Invest- mentgesellschaft in der Investitions- phase bei einem geplanten Komman- ditkapital in Höhe von 20.000.000 Euro wurde für die voraussichtlichen Aufwendungen für die Erstellung von Steuererklärungen, für die Prüfung des Jahresabschlusses, für sonstige Gesellschaftskosten sowie für die lau- fenden Vergütungen der Verwahrstel- le, der Kapitalverwaltungsgesellschaft, der Treuhandkommanditistin, der Kom- plementärin und der geschäftsführen- den Kommanditistin gebildet. Laufende Kosten und Vergütungen in der Inves- titionsphase entstehen planmäßig bis Ende 2022. Rund 56 % dieser Kosten und Vergütungen wurden in der Liqui- ditätsreserve berücksichtigt. Für den Differenzbetrag entsteht der Invest- mentgesellschaft gemäß den Rege- lungen des Fremdverwaltungsvertra- ges ohne zusätzliche Kosten die Fäl- ligkeit zur Zahlung erst dann, wenn die Investmentgesellschaft hierfür ausrei- chende Liquidität aus entsprechenden Rückflüssen aus den Beteiligungen an den Zielfonds generiert hat.
Liquiditätsreserve. Ausgewiesen ist die Liquiditätsreserve der Fondsge- sellschaft.
