Liefertermine und -fristen Musterklauseln

Liefertermine und -fristen. Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware beim Besteller. Ist nicht Lieferung "frei Werk" vereinbart, hat der Lieferant die Ware unter Berücksichtigung der üblichen Zeit für Verladung und Versand rechtzeitig bereitzustellen.
Liefertermine und -fristen. 1. Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich und führen zur Fälligkeit der vom Lieferanten geschuldeten Leistung. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware beim Besteller innerhalb der Betriebszeiten. Sofern nicht anders vereinbart gilt Lieferung „DDP" als vereinbart, einschließlich Verpackung.
Liefertermine und -fristen. 4.1 Vereinbarte Liefertermine und -fristen sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Lieferung beim Besteller. Ist entgegen 3.1 die Abholung der Ware durch den Besteller auf dessen Kosten vereinbart, hat der Lieferant die Verfügbarkeit über die Ware spätestens 2 Tage vor Ablauf der Lieferfrist dem Besteller zu melden und die Ware einschließlich Verpackung zur Abholung bereit zu halten.
Liefertermine und -fristen. 1. Es gelten die separaten Lieferspezifikationen. Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als unverbindlich bezeichnet worden sind. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware am vertraglichen Bestimmungsort. Nicht termingemäß gelieferte Xxxx kann ohne gesonderte Erklärung von LANTAL zurückgewiesen werden. Wenn nicht anders vereinbart, liefert der Lieferant DDP (Incoterms 2010).
Liefertermine und -fristen. (1) Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. Nicht termingemäß gelieferte Xxxx kann ohne gesonderte Erklärung des Bestellers zurückgewiesen werden. Wenn nicht anders vereinbart, liefert der Lieferant „DDP – Delivered Duty Paid“ Bestimmungsort (Incoterms® 2020 rules by the International Chamber of Commerce).
Liefertermine und -fristen. 1. Liefer- bzw. Leistungstermine oder Fristen beginnen mit dem Datum der Auf- tragsbestätigung. Maßgebend für die Einhal- xxxx xxx Xxxxxx- bzw. Leistungsterminen oder Fristen ist der Eingang des Liefergutes am Bestimmungsort bzw. die vollständige Erbrin- gung einer anderen Leistung.
Liefertermine und -fristen. 1. Liefertermine und Fristen sind nur verbind- lich, wenn Pfinder sie ausdrücklich schrift- lich bestätigt hat.
Liefertermine und -fristen. Vereinbarte Termine und Fristen für Lieferungen und Leistungen sind verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei BAT. Sofern nicht Lieferung "frei Werk" vereinbart ist, hat der Lieferant die Ware unter Berücksichtigung der üblichen Zeit für Verladung und Versand rechtzeitig zur Abholung bereitzustellen.
Liefertermine und -fristen. Die von SLM Solutions genannten Termine und Fris- ten sind unverbindlich, es sei denn, es wurde im Job- Shop-Vertrag ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Hinsichtlich vereinbarter Liefertermine haf- tet SLM Solutions nur, soweit eine rechtzeitige Liefe- rung zumutbar ist. Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine Verzö- gerung aufgrund einer behördlichen Entscheidung o- der deren Fehlen, insbesondere einer Ausfuhrgeneh- migung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhr- kontrolle (BAFA), keine Verzögerung zu Lasten von SLM Solutions darstellt. Lieferfristen und -termine verlängern sich automatisch um einen angemessenen Zeitraum, wenn der Kunde seinen vertraglichen oder sonstigen Mitwirkungs- pflichten oder sonstigen Verpflichtungen nicht nach- kommt. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwort- lich, SLM Solutions unverzüglich alle Unterlagen, Ge- nehmigungen, Informationen, Muster, Proben und sonstige Informationen zur Verfügung zu stellen, die für eine vertragsgemäße Lieferung der Teile erforder- lich sind. Liefert SLM Solutions nicht zu dem in der Job-Shop- Vertrag vereinbarten Termin, hat der Kunde SLM So- lutions schriftlich eine angemessene Nachfrist zu set- zen. Nach deren fruchtlosem Ablauf kann der Kunde vom Job-Shop-Vertrag zurücktreten oder, wenn der Verzug nur eine Teilleistung aus dem Job-Shop-Ver- trag betrifft, von dem betreffenden Teil des Job-Shop- Vertrages zurücktreten. Befindet sich der Kunde bei Fälligkeit in Annahmeverzug, so hat er dennoch den Kaufpreis zu zahlen. SLM Solutions ist in diesen Fäl- len berechtigt, die Teile auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. Auf Verlangen des Kunden wird SLM Solutions die Teile für die Dauer der Lagerung auf Kosten des Kunden versichern.
Liefertermine und -fristen. 8.1 Die in der Bestellung angegebenen Liefertermine und -fristen sind verbindlich. Sie beziehen sich auf die Bereitstellung am Lieferort gemäß CPT Lieferort für Inlandslieferungen und DDP Lieferort für alle anderen Lieferungen. Es gelten jeweils die Incoterms 2010.