Leerstand Musterklauseln

Leerstand. Der Leerstand eines Gebäudes bzw. der Wohnung muss dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden und stellt eine Gefahrerhöhung dar. Es erfolgt ggf. eine Zuschlagberechnung. Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung (gemäß Abschnitt B, § 9 VHB 2008) kann insbesondere dann vorliegen, wenn - sich ein Umstand ändert, nach dem im Antrag gefragt wird - sich anlässlich eines Wechsels der Wohnung ein Umstand ändert, nach dem im Antrag gefragt wurde (Abschnitt A, § 11 VHB 2008) - ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt wird. Beaufsichtigt ist eine Wohnung nur dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte und volljährige Person darin aufhält. - Vereinbarte Sicherungen (z.B. Einbruch-Melde-Anlagen) beseitigt, vermindert oder in nicht ordnungsgemäßem gebrauchsfähigen Zustand sind. Vorhandene Einbruch-Melde-Anlagen müssen ordnungsgemäß betrieben werden. Diese Be- stimmungen gelten auch bei einem Wohnungswechsel.
Leerstand. Die letzte zuverlässige Erfassung der Leerstandsquoten erfolgte 2011 im Rahmen des Mikrozensus. Vor zehn Jahren nahm Sachsen mit 9,9 % Wohnungsleerstand den bundesdeutschen Spitzenplatz ein, der Landkreis Nordsachsen führte gemeinsam mit Görlitz die Liste der höchsten Leerstände innerhalb Sach- sens an. Seitdem sind für die Gesamtregion keine belastbaren statistischen Daten mehr erhoben wor- den. Die Integrierten Stadtentwicklungskonzepte von Bad Düben und Eilenburg weisen im Zeitraum 2017-2019 Leerstandsquoten von acht bis zehn Prozent aus. Einen wesentlichen Anteil daran haben der Geschosswohnungsbau sowie Gebäude mit geringem Sanierungsgrad. Aufgrund des überdurchschnitt- lichen Anteils an Ein- und Zweifamilienhäusern in Nordsachsen (94,5 bis 97,5 %, Landkreis Nordsachsen 2020) sowie Abrisstätigkeiten und Sanierungen u. a. in den Kommunen Mockrehna, Trossin, Dreiheide und Elsnig ist beim Zensus 2022 eine deutlich geringere Leerstandsquote zu erwarten. In den ländlichen Gemeinden besteht die Herausforderung, den „versteckten“ Leerstand von nicht mehr genutzten Wirt- schaftsgebäuden und Scheunen auf Althofstellen im Sinne von Flächensparstrategien und Ortsbildver- besserungen zu erschließen. Festzuhalten ist, dass im LEADER-Gebiet Dübener Heide weiterhin ein struktureller Leerstand mit stark sanierungsbedürftigen Immobilien besteht.