Landschaft Musterklauseln

Landschaft. AKTUELLER ZUSTAND Das internationale Image der Schweiz ist sehr stark mit der Landschaft verbunden. Eine Reise durch die Schweiz mit dem Zug oder dem Bus ver- mittelt einen guten Eindruck von der Vielfalt im ländlichen Raum und dem Zustand der Natur, der Wälder, der Land- wirtschaft und der Landschaft im Allgemeinen. Verschie- dene Landschaftsarten können unterschieden werden, z.B. Graubünden mit seinen Weingütern im Rheintal und das fruchtbare Engadin mit aussergewöhnlicher natürlicher Schönheit. Entlang der Seen, wie dem Genfersee und dem Walensee, scheinen Landwirtschaft und Erwerbstätigkeit im Gleichgewicht miteinander zu sein. Die Landwirte bewahren die Landschaft. Andere Seen, wie der Vierwaldstädtersee sind attraktive Anziehungspunkte für die Freizeit und für den Tourismus. Die Schweizer und auch ausländische Besucher schätzen die vielseitige Landschaft zu jeder Jahreszeit. HERAUSFORDERUNGEN Boden ist eine knappe Ressour- ce. Der Boden in den Tälern befindet sich vorwiegend in privater Hand. Grundeigentümer sind in einer starken Posi- tion, da das Eigentum sehr stark durch Gesetze geschützt ist. Viele Interessensgruppen wollen ihren Anteil am Raum. Der Druck im Einzugsbereich der städtischen Räume auf offene Flächen ist sehr stark. Dort nimmt die Dynamik des Wechsels noch weiter zu. Massnahmen sind notwendig, um der unkontrollierten Entwicklung zu begegnen.
Landschaft. Die vorgesehene eher kleinteilige Bebauung mit Firsthöhenbeschränkung begrenzt die Aus- wirkungen auf das Landschaftsbild. Die Gestaltungsfestsetzungen können hier ebenfalls un- terstützend wirken. Zudem werden die geplanten Gebäudekörper in Anlehnung an das his- torische, das Ortsbild prägende Gebäudeensemble des Gutshofes dimensioniert und ange- ordnet. Die vorhandenen Gehölzstrukturen und Alleen bleiben erhalten und schirmen den Gutshof zum Landschaftsraum hin ab. Über die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen zum Schutzgut Tiere sowie Boden und Wasser hinaus sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich
Landschaft. Das Landschaftsbild um das Gut Rantzau ist durch die hügeligen Strukturen mit einem Wech- sel aus großflächigen Ackerflächen und kleinteiligeren Grünlandflächen sowie kleineren Waldgebieten, Flussläufen und Grabensystemen in Niederungsflächen bestimmt. Kleinere Dorfschaften und Gutshöfe liegen eingestreut in der Landschaft. Innerhalb des Plangebietes prägen besonders die landwirtschaftlich genutzten Hallen sowie das denkmalgeschützte Haupthaus und seine Nebengebäude das Landschaftsbild. Diese baulichen Strukturen werden durch Baumalleen und -gruppen sowie die westlich angrenzen- den Waldflächen und den Verlauf der Kossau gegliedert und eingerahmt.
Landschaft. Die erheblichen nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens auf die Landschaft sind unter dem Schutzgut Mensch (Landschaftsbild) in diesem Kapitel erläutert. Kultur- und Sachgüter werden durch den Windpark nicht erheblich beeinträchtigt. • Übersicht über die wichtigsten geprüften anderweitigen Lösungsmöglichkeiten und Angabe der wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen der Festsetzungen für das Vorhaben Im Zusammenhang mit der Findung geeigneter Standorte für Windenergienutzung wurden bereits auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (140. FNP-Änderung der Stadt Detmold) Variantenprüfungen durchgeführt. Die Abwägung aller konkurrierenden Belange, seien es baurechtliche Belange, immissionsschutzrechtliche Belange, naturschutzrechtliche Belange oder anderer Umweltaspekte, ergaben die Darstellung der möglichst konfliktärmsten Standorte als Vorrangflächen für Windenergienutzung. Der Erläuterungsbericht zur 140. FNP-Änderung der Stadt Detmold führt aus, dass innerhalb der Vorrangflächen nach Möglichkeit optisch baugleiche WEA errichtet werden sollen. Bevorzugt werden Anlagetypen mit 3 Blättern und einem Stahlrohrmast, sowie einheitliche und landschaftsverträgliche Farben. Die Aufstellung eines B-Plans oder Vorhaben- und Erschließungsplans sei zu empfehlen, um die Flächen für die Windenergie optimal auszunutzen. Diesen Vorgaben der 140. FNP-Änderung wurde durch die Festsetzungen des ▇-▇▇▇▇▇ ▇▇-▇▇ nachgekommen. Die 140. FNP-Änderung der Stadt Detmold resultierte aus einer flächendeckenden Untersuchung des Stadtgebietes aus dem Jahr 1998. Wie oben beschrieben sollen entsprechend des Erläuterungsberichtes der 140. FNP-Änderung die Vorrangflächen optimal ausgenutzt werden. Diese Aussagen führen zu alternativen Lösungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Anlagenzahl und der Größe der Anlagen, da im Laufe der Jahre die technische Weiterentwicklung (Anlagenhöhe, Rotordurchmesser) ständig fortgeschritten ist. Von der Stadt Detmold wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten (Anlagen mit einer max. Gesamthöhe von 100 m, Anlagen mit einer max. Gesamthöhe von 140 m bzw. 150 m) in Betracht gezogen. Grundlage der Entscheidungsfindung waren: • Sichtfeldanalysen, welche für WEA mit einer Gesamthöhe von 100 m sowie für WEA mit einer Gesamthöhe von 140 m angefertigt wurden, • Ertragsberechnungen mit unterschiedlichen Anlagenhöhen und –typen, welche für den Standort Mönkeberg angefertigt wurden, • sowie entsprechende Lärmuntersuchungen (Schallvorprognosen, vo...