Laichfischerei Musterklauseln
Laichfischerei. 24 Laichfangbewilligung Für die künstliche Fischzucht kann der Fang von geschonten Fischen durch die zuständige kantonale Behörde bewilligt werden. Die Auflagen und Bedingungen werden in der Laichfangbewilligung festgelegt. § 25 Beginn der Laichfischerei Der Beginn der Laichfischfänge wird durch die Geschäftsstelle festgelegt.
