Common use of Kraftfahrer Clause in Contracts

Kraftfahrer. (1) Kraftfahrer, die unter den Tarifvertrag für die Kraftfahrer des Bundes (Kraftfa h- rerTV) fallen, einer der Pauschalgruppen II bis IV angehören und eine minde- stens fünfjährige ununterbrochene Beschäftigung als Kraftfahrer mit einem ▇▇▇- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ nach KraftfahrerTV zurückgelegt haben, erhalten anstelle der Zulage nach § 6 eine persönliche Zulage nach den folgenden Absätzen, solange diese höher ist als die nach § 6 jeweils zustehende Zulage. (2) Die persönliche Zulage wird in Höhe der Differenz zwischen dem Pauschallohn aus der nächstniedrigeren Pauschalgruppe als der, der der Kraftfahrer zuletzt in der bisherige Tätigkeit angehört hat, und dem durchschnittlichen Monatsregel- lohn (§ 21 Abs. 4 MTArb/MTArb-O) der ersten drei vollen Kalendermonate in der neuen Tätigkeit gewährt. Gehörte der Arbeiter in den letzten zwei Jahren in der bisherigen Tätigkeit mehr als ein halbes Jahr einer niedrigeren Pauschalgruppe an, tritt an die Stelle der nächstniedrigen die unmittelbar unter der nächstniedrigeren liegende Pauschal- gruppe. (3) Die persönliche Zulage vermindert sich nach Ablauf von jeweils einem Jahr um ein Drittel ihrer ursprünglichen Höhe. War der Kraftfahrer mehr als zehn Jahre ununterbrochen als Kraftfahrer im Sinne des KraftfahrerTV beschäftigt, vermin- dert sich die Zulage jeweils um 20 v.H. der ursprünglichen Höhe, bei mehr als 15 Jahren um 15 v. H. War er mehr als 20 Jahre ununterbrochen als Kraftfahrer im Sinne des KraftfahrerTV beschäftigt, wird ein Restbetrag in Höhe von 30 v.H. des Ausgangsbetrages der persönlichen Zulage nicht abgebaut. (4) Falls sich nach der Umsetzung die PauschaIgruppe des weiterhin unter den KraftfahrerTV fallenden Kraftfahrers erhöht oder der nach der Umsetzung nicht als Kraftfahrer weiterbeschäftigte Arbeiter später wieder einen Pauschallohn nach dem KraftfahrerTV erhält oder der Arbeiter in eine höhere Lohngruppe ein- gereiht wird, werden die Mehrbeträge auf die persönliche Zulage angerechnet.

Appears in 1 contract

Sources: Tarifvertrag

Kraftfahrer. (1) Kraftfahrer, die unter den Tarifvertrag für die Kraftfahrer des Bundes (Kraftfa h- rerTVKraftfahrerTV) fallen, einer der Pauschalgruppen II bis IV angehören und eine minde- stens mindestens fünfjährige ununterbrochene ununterbro- chene Beschäftigung als Kraftfahrer mit einem ▇▇▇- ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ei- nem Pauschallohn nach KraftfahrerTV zurückgelegt zurück- gelegt haben, erhalten anstelle der Zulage nach § 6 eine persönliche Zulage nach den folgenden fol- genden Absätzen, solange diese höher ist als die nach § 6 jeweils zustehende Zulage.. § 7 – Ergänzung der Einkommenssicherung – (2) Die persönliche Zulage wird in Höhe der Differenz Dif- ferenz zwischen dem Pauschallohn aus der nächstniedrigeren Pauschalgruppe als der, der der Kraftfahrer zuletzt in der bisherige Tätigkeit Tätig- keit angehört hat, und dem durchschnittlichen Monatsregel- lohn Monatsregellohn (§ 21 Abs. 4 MTArb/MTArb-MTArb- O) der ersten drei vollen Kalendermonate in der neuen Tätigkeit gewährt. Gehörte der Arbeiter in den letzten zwei Jahren Jah- ren in der bisherigen Tätigkeit mehr als ein halbes Jahr einer niedrigeren Pauschalgruppe an, tritt an die Stelle der nächstniedrigen die unmittelbar unter der nächstniedrigeren liegende Pauschal- gruppelie- gende Pauschalgruppe. (3) Die persönliche Zulage vermindert sich nach Ablauf von jeweils einem Jahr um ein Drittel ihrer ursprünglichen Höhe. War der Kraftfahrer Kraftfah- rer mehr als zehn Jahre ununterbrochen als Kraftfahrer im Sinne des KraftfahrerTV beschäftigtbe- schäftigt, vermin- dert vermindert sich die Zulage jeweils um 20 v.H. der ursprünglichen Höhe, bei mehr als 15 Jahren um 15 v. v.H. War er mehr als 20 Jahre ununterbrochen als Kraftfahrer im Sinne des KraftfahrerTV beschäftigt, wird ein Restbetrag in Höhe von 30 v.H. des Ausgangsbetrages Ausgangs- betrages der persönlichen Zulage nicht abgebautabge- baut. (4) Falls sich nach der Umsetzung die PauschaIgruppe PauschaI- gruppe des weiterhin unter den KraftfahrerTV fallenden Kraftfahrers erhöht oder der nach der Umsetzung nicht als Kraftfahrer weiterbeschäftigte weiter- beschäftigte Arbeiter später wieder einen Pauschallohn nach dem KraftfahrerTV erhält oder der Arbeiter in eine höhere Lohngruppe ein- gereiht eingereiht wird, werden die Mehrbeträge auf die persönliche Zulage angerechnet.. Erläuterung:

Appears in 1 contract

Sources: Tarifvertrag Über Sozialverträgliche Begleitmaßnahmen Im Zusammenhang Mit Der Umgestaltung Der Bundeswehr