Kostenbeitrag Musterklauseln

Kostenbeitrag. Die Länder sind bereit, sicherzustellen, dass der Kostenbeitrag gemäß § 27a Abs. 2 KAKuG, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 136/2001, in der Höhe von 1,45 Euro von den Trägern der Krankenanstalten eingehoben wird. Bund und Länder kommen überein, für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei stationären Krankenhausaufenthalten die Verpflichtung zur Leistung von Selbstbehalten sowohl im KAKuG als auch im SV-Recht zu streichen.
Kostenbeitrag. Art. 41 Streichung der Selbstbehalte für Kinder und Jugendliche
Kostenbeitrag. In der Vereinbarung vom 26. Januar 2012 legten die Beteiligten einen Kostenverteilschlüssel fest. Aufgrund der vertraglichen Anpassungen bezahlt die Grundeigentümerin gemäss separater Vereinbarung vom 27. September 2022 einen zusätzlichen Beitrag als Einkauf- und Umtriebsentschädigung. Von dieser privatrechtlichen Regelung wird Kenntnis genommen. Auf Antrag des Ausschusses Bau und Infrastruktur beschliesst der Stadtrat:
Kostenbeitrag. 12. Dezember 2013
Kostenbeitrag. Die Personensorgeberechtigten des Kindes verpflichten sich zur Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrages an den Trägerverein, Charabia e.V., in Höhe von 50,- EUR, zahlbar ab Vertragsunterschrift. Für pädagogisches Material wird zusätzlich bei Eintritt in die Kita Charabia e.V. eine Pauschale von 100,- EUR erhoben. Um die Renovierungs- und Umbauarbeiten der Räumlichkeiten in der Xxxxxxxxxxx 0 zu unterstützen, ist ab Vertragsunterzeichnung von allen Sorgeberechtigten eine Einlage (Kaution) von 1000,- EUR auf das Konto von Xxxxxxxx e.V. zu leisten. Diese wird spätestens bei Ausscheiden des Kindes aus der Kita Charabia e.V. zurückgezahlt. Der monatliche Kostenbeitrag beträgt 160,- EUR. Der monatliche Kostenbeitrag ist im Voraus bis spätestens zum 3. eines jeden Monats auf das Konto von Xxxxxxxx e.V. einzuzahlen. Bei erheblichen Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung der Kosten im laufenden Kindergartenjahr kann die Mitgliederversammlung über eine Senkung des Beitrages entscheiden. Die Änderung ist mindestens einen Monat vor Wirksamwerden den Personensorgeberechtigten mitzuteilen. Der Kostenbeitrag ist in voller Höhe auch für die Schließungszeit während der Ferien sowie für behördlich angeordnete oder vom Xxxxxx aufgrund besonderer Vorkommnisse (Höhere Gewalt, Infektionskrankheiten etc.) angesetzte Schließungszeit zu entrichten; ebenso wenn das Kind aus Krankheitsgründen die Einrichtung nicht besuchen kann oder wenn es auf Wunsch der Personensorgeberechtigten teilweise oder regelmäßig (nachmittags) fernbleibt. Über den Kostenbeitrag hinaus ist ein Essensbeitrag für das Mittagessen zu entrichten (gem. § 23 (3) Kinderbildungsgesetz). Dieser Essensbeitrag wird vom Trägerverein auf Basis der jährlich entstehenden Kosten für die Bereitstellung des Mittagessens berechnet und stellt einen solidarischen, umlagefinanzierten Kostenanteil dar. Aus diesem Grund kann der Essenbeitrag bei teilweiser Nichtinanspruchnahme des Essens nicht erstattet werden. In Härtefällen behält sich der Trägerverein vor, von dieser Regel abweichend zu entscheiden. Auch hier wird der Trägerverein bei erheblicher Abweichung der tatsächlichen Kostenentwicklung eine unterjährige Anpassung des Betrages vornehmen und dies rechtzeitig bekannt geben. Der Kostenbeitrag für das Mittagessen beträgt derzeit 45,- EUR.
Kostenbeitrag. U8: Es fallen je 120 Minuten Regionstraining monatlich 53€ Kostenbeitrag des Vereines an. Gemäß dem diesem Vertrag zugrunde liegenden Trainingsumfang entspricht dies • 120 Minuten 🡪 53 €/Monat - U9: Es fallen je 120 Minuten Regionstraining monatlich 52,5€ Kostenbeitrag des Vereines an. Gemäß dem diesem Vertrag zugrunde liegenden Trainingsumfang entspricht dies • 240 Minuten 🡪 105 €/Monat - U10: Es fallen je 150 Minuten Regionstraining monatlich 72,5€ Kostenbeitrag des Vereines an. Gemäß dem diesem Vertrag zugrunde liegenden Trainingsumfang entspricht dies • 300 Minuten 🡪 145 €/Monat Für den Jugendlichen fällt folgender Kostenbeitrag an: €/ Monat
Kostenbeitrag c) Berechnungsgrundlage (Betreuungsart und Betreuungszeit)
Kostenbeitrag. Art. 41 Streichung der Selbstbehalte für Kinder und Jugendliche Art. 42 Finanzierung von Xxxxxxxxxx
Kostenbeitrag. Die Höhe des Kostenbeitrages richtet sich nach der Kostenbeitragstabelle des Landkreises Esslingen. Grundlage für die Berechnung des Kostenbeitrages ist die tatsächliche Betreuungszeit, während der sich das Kind in der Tagespflege befindet.
Kostenbeitrag. 12.1 Art und Umfang der Kindergartengebühr richten sich nach den Regelungen der Gebührensatzung der Gemeinde Schlehdorf. Die Gebühren betragen monatlich: Bei einer Buchungszeit von 20 Wochenstunden 65,-- € Bei einer Buchungszeit von 21 – 25 Wochenstunden 75,-- € Bei einer Buchungszeit von 26 – 30 Wochenstunden 85,-- € Bei einer Buchungszeit von 31 – 35 Wochenstunden 95,-- € Bei einer Buchungszeit von 36 – 38 Wochenstunden 105,-- € Das Kind besucht als Geschwisterkind ja nein Damit beträgt die Kindergartengebühr Euro / Monat.