Common use of Kontrollen Clause in Contracts

Kontrollen. 5.1.1 Wenn ausdrücklich vertraglich vereinbart, ist der Käufer berechtigt, die Qualität der verwendeten Materialien und die Produktteile, sowohl bei der Herstellung als auch nach Fertigstellung, durch seine bevollmächtigten Vertreter kontrollieren und prüfen zu lassen. Eine derartige Kontrolle und Prüfung ist am Herstellungsort während der normalen Arbeitszeit und hinsichtlich Datum und Uhrzeit nach Vereinbarung mit dem Lieferanten und auf Kosten des Käufers durchzuführen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Und Die Lieferung Von Produkten

Kontrollen. 5.1.1 Wenn ausdrücklich vertraglich vereinbart, ist der Käufer berechtigt, die Qualität der verwendeten Materialien und die Produktteile, sowohl bei der Herstellung als auch nach Fertigstellung, durch seine bevollmächtigten bevollmächtig- ten Vertreter kontrollieren und prüfen zu lassen. Eine derartige Kontrolle und Prüfung ist am Herstellungsort während der normalen Arbeitszeit und hinsichtlich Datum und Uhrzeit nach Vereinbarung mit dem Lieferanten und auf Kosten des Käufers durchzuführen.

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Sources: General Terms and Conditions for Sales and Delivery of Products