Konsensualvertrag Musterklauseln

Konsensualvertrag. EV beruht auf beidseitiger Willensübereinstimmung = CONSENSUS, bedarf keiner bestimmten Form ▇▇▇▇▇▇▇ muss sich zumindest auf die ESSENTIALIA NEGOTII beziehen (= die wesentlichen, unverzichtbaren Vertragsbestimmungen, bei der EV sind dies Ware und Preis) Beim Barkauf fallen Begründung der Verpflichtung und deren Erfüllung praktisch zusammen.