Kompensationsspulen Musterklauseln
Kompensationsspulen. Die Antragsunterlagen sehen keine Kompensationsspulen in den Kabelübergabeanlagen vor. Vor Baubeginn hat die Vorhabenträgerin die elektrotechnische Berechnung der Gesamtmaßnahme für die planfestgestellte Trassenführung durchzuführen. Sollte aus technischen Gründen wider Erwarten die Errichtung von Kompensationsspulen erforderlich sein, ist die Anzahl und Lage der Kompensationsspulen in den Kabelübergangsanlagen zu bestimmen und mit den erforderlichen technischen und umweltfachlichen Unterlagen zur Genehmigung vorzulegen. Die Anordnung ggf. erforderlicher weiterer Maßnahmen zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere des Grundwassers und Bodens, bleibt vorbehalten.
