Klarheit von Aufträgen Musterklauseln

Klarheit von Aufträgen. Z 14. (1) Der Kunde hat für eine klare und eindeutige Formulierung seiner Aufträge an das Kreditinstitut zu sorgen. Abänderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein.
Klarheit von Aufträgen. Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzöge- rungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Rich- tigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN2 und BIC3 sowie der Währung zu achten. Ände- rungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als sol- che gekennzeichnet sein.
Klarheit von Aufträgen. Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig for- mulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere der Kontonummer und Bankleit- zahl oder IBAN und BIC zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederho- lungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein. Der Kunde hat bei Aufträgen zum Depot auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere des Namens des Depotinhabers, des Wertpa- piers, der WKN, der ISIN oder der Depotpositionsnummer des betreffenden Wertpapiers, des Namens des Kontoinhabers, der IBAN und ggf. des BIC sowie der Währung zu achten. Die ebase behält sich das Recht vor, aus Gründen der Geldwäsche- und Be- trugsprävention (Unstimmigkeiten bei der Unterschrift oder andere Verdachts- momente) den Auftrag nicht auszuführen.
Klarheit von Aufträgen. Soweit der Kunde nicht von der in den "Sonderbedingungen für die Nutzung des Onlinezugangs und den elektronischen Postversand" geregelten Möglichkeit der Auftragserteilung (online mittels Passwort [PIN] und TAN) Gebrauch macht, sind Aufträge in schriftlicher Form (im Sinne des § 126 BGB) zu erteilen, es sei denn, Bank und Kunde haben im Einzelfall einen anderen Weg der Auftragserteilung (Or­ derweg) vereinbart. Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Der Kunde ist bei schriftlich erteilten Aufträgen gehalten, die von der Bank zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. Die Bank behält sich vor, Aufträge, aus denen sich nicht ergibt, ob der Kunde die gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen (z. B. die Wesentlichen Anleger­ informationen, die Vorab­Kosteninformationen und die Basisinformationen) vor Er­ teilung eines Erwerbsauftrags zur Kenntnis genommen hat, nicht auszuführen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Der Kunde hat vor allem bei Einzahlungen, Aufträ­ gen und Verfügungen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Bei Ordererteilung ist für eine ein­ deutige Identifikation der gewünschten Investmentfonds neben der Depotnummer die ISIN oder die WKN ausschlaggebend. Aufgrund fehlender Angaben hervorge­ rufene Verzögerungen sind vom Kunden zu vertreten.
Klarheit von Aufträgen. Der Inhalt von Aufträgen jeder Art muss eindeutig erkennbar sein. Sämtliche Willenserklärungen des Kunden gegenüber der ebase bedürfen der Schriftform, soweit nicht vorher schriftlich eine an- dere Vereinbarung getroffen wurde. Unvollständige und/oder feh- lerhaft ausgefüllte Xxxxxx können Missverständnisse zur Folge ha- ben, die zu Ausführungsverzögerungen führen können – die ebase übernimmt dafür keine Haftung; die ebase überprüft nicht die for- male und inhaltliche Richtigkeit der erteilten Aufträge. Bei unleser- lichen, unvollständigen und/oder fehlerhaften Angaben kann es zu Fehlleitungen des Auftrags kommen; zudem hat die ebase das Recht, die Ausführung des Auftrags abzulehnen. Für hieraus dem Kunden entstehende Schäden übernimmt die ebase keine Haftung. Die Folge bei nicht eindeutig formulierten Aufträgen könnten tele- fonische und/oder schriftliche Rückfragen sein, die zu Verzögerun- gen bei der Auftragsausführung führen können. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein. Die ebase behält sich das Recht vor, aus geldwäscherechtlichen Gründen (Verdachtsmoment oder Unstimmigkeiten bei der Unter- schrift) den Auftrag nicht auszuführen. Der Kunde hat den Namen des Begünstigten, die Internationale Kontonummer (IBAN = Inter- national Bank Account Number) sowie ggf. die Internationale Bank- leitzahl (BIC = Bank Identifier Code) des Begünstigten/des Zah- lungspflichtigen zutreffend anzugeben. Die in die Abwicklung des Auftrags eingeschalteten Kreditinstitute und die ebase sind be- rechtigt, die Bearbeitung ausschließlich anhand der numerischen bzw. alphanumerischen Angaben vorzunehmen. Der Kunde hat bei Aufträgen zum Depot und/oder Konto auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben, insbesondere des Namens des Depotinhabers, des Wertpapiers, der WKN, der ISIN oder der Depotpositionsnummer des betreffenden Wertpapiers, des Namens des Kontoinhabers, der IBAN und ggf. des BIC sowie der Währung zu achten.
Klarheit von Aufträgen. Z 14. (1) Der Kunde hat für eine klare und eindeutige Formulie- rung seiner Aufträge an das Kreditinstitut zu sorgen. Abänderun- gen, Bestätigungen oder Wiederholungen müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein.
Klarheit von Aufträgen. Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben zu achten. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein.
Klarheit von Aufträgen. Aufträge müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutig formulierte Aufträge können Rückfragen zur Folge haben, die zu Verzögerungen führen können. Vor allem hat der Kunde bei Aufträgen auf die Richtigkeit und Voll- ständigkeit seiner Angaben, insbesondere Depotnummer, Portfolionummer oder Investmentfondsnummer, ISIN oder WKN, sowie der Währung zu achten. Sofern das Institut einem Schreiben des Kunden oder dergleichen nicht ein- deutig entnehmen kann, was gewünscht ist, kann/wird das Institut das gewünschte Geschäft ablehnen. Soweit das Institut Einzahlungen nicht eindeutig zuordnen kann, ist es berechtigt die eingezahlten Beträge zurücküberweisen. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Auf- trägen müssen als solche gekennzeichnet sein. Das Institut behält sich das Recht vor, vor dem Hintergrund der Geldwäsche- und Betrugsprävention, z. B. bei Auf- fälligkeiten bei der Unterschrift oder sonstigen Verdachts- momenten, den Auftrag nicht auszuführen.
Klarheit von Aufträgen. Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen, um Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden. Insbesondere bei Aufträgen zum Kauf von Investmentanteilen für ein Depot/Konto ist der Auftraggeber für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Namens des Zahlungsempfängers, der an- gegebenen Depot-/Kontonummer, der angegebenen Bankleitzahl oder IBAN¹ oder BIC² und der ange- gebenen Fondsdaten (Fondsbezeichnung und ISIN/Wertpapierkennnummer) verantwortlich. Ände- rungen, Bestätigungen oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche gekennzeichnet sein.
Klarheit von Aufträgen. (1) Der Kunde hat für eine klare und eindeutige Formulierung abzutreten.