Kaufoption. Der LN hat das Recht, den Leasinggegenstand zu den dann bei dem LG allgemein gültigen Kaufbedingungen zu kaufen. Der Kaufpreis entspricht dem zum Ende der Leasinglaufzeit unter Anwendung der linearen AfA nach der amtlichen AfA-Tabelle ermittelten Buchwert für den Leasinggegenstand oder dem niedrigeren gemeinen Wert. Diese Option kann der LN nur geltend machen, wenn er bis zum Zeitpunkt der Ausübung der Option seinen vertraglichen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem LG ordnungsgemäß nachgekommen ist.
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Sources: Leasing Agreement, Leasing Agreement, Leasing Agreement