Kartenversand Musterklauseln

Kartenversand. Ist die Lieferung der Karten vereinbart worden, erfolgt die Lie- ferung an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse auf Kosten und Gefahr des Kunden. Angaben über die Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Lieferter- min verbindlich zugesagt wurde. Die Auswahl des Versandun- ternehmens erfolgt durch die LGS Fulda. Der Käufer ist ver- pflichtet, die Karten nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu über- prüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Karten hat unverzüglich (binnen dreier Arbeitstage) nach Eingang der Karten beim Käu- fer schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg an die am Ende genannte Kontaktadresse zu erfolgen. Maßgeblich für die Wah- rung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Über- tragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Karten. Die Preise verstehen sich zuzüglich der dadurch an- fallenden Versandkosten.
Kartenversand. Der Versand der Abonnementkarten für die bevorstehende Spielzeit erfolgt nach dem 20. August, spätestens jedoch zwei Wochen vor dem ersten Konzert in der jeweiligen Abonnementserie.
Kartenversand. Der Abonnementausweis wird zusammen mit der Rechnung per Post auf Kosten des KKO und auf Gefahr des/der Kunden*in (Abonnenten*innen) zugesandt.
Kartenversand. Für Veranstaltungen, öffentliche Führungen oder Fahrten, bei denen ein Ticket im Vorfeld gekauft werden muss, kann diese gegen Zahlung einer Gebühr von 3,00 € versendet werden.
Kartenversand. Gegen eine Kostenpauschale von 3,00 Euro (inklusive Porto) werden Karten und Sai- sonabonnements zugesandt. Der Versand ist bis eine Woche vor der Veranstaltung möglich. Vorab muss der Zahlbetrag (Karten- oder Saisonabonnement-Preise je nach Anzahl, zuzüglich Kostenpauschale) unter Angabe des Verwendungszwecks und des Kassen- zeichens auf ein städtisches Konto eingezahlt werden. Die Versendung der Karten erfolgt auf Risiko der Kundin/des Kunden. Eine Haftung für verspätet eintreffende Sendungen wird nicht übernommen; es sei denn, die Ver- spätung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten einer/eines Beschäftig- ten der Stadt Beckum zurückzuführen. Überschreitet die Verkaufsstelle den vereinbarten Liefertermin, kann die Kundin/der Kunde der Stadt Beckum eine Nachfrist von 2 Wochen setzen. Nach Ablauf der Nach- frist kann die Kundin/der Kunde durch schriftliche Erklärung (auch per E-Mail) vom Vertrag zurücktreten es sei denn, die betreffenden Karten sind vor Ablauf der gesetz- ten Nachfrist versandt worden. Karten, die zum Versand bestellt werden, gelten solange als unverbindliche Reservie- rung, bis der Zahlungsbetrag in voller Höhe auf ein städtisches Konto eingegangen ist. Auch nach Zahlungseingang erfolgt der Kartenversand nur, wenn eine postalische Zusendung noch bis zum Veranstaltungstermin möglich ist.
Kartenversand. Der Versand der Eintrittskarten erfolgt in der Regel ca. 3 Wochen vor Veranstaltung. Karten, die danach bestellt werden, werden vor Ort ausgehändigt. Dafür bringen Sie bitte das E-Ticket / die Buchungsbestätigung mit zur Veranstaltung.