Kantonsratssaal Musterklauseln

Kantonsratssaal. Am 2. November 2021 haben die Kantonsratsmitglieder ▇▇▇▇▇▇ ▇. ▇▇▇▇▇▇▇, Zug, ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, Menzingen, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, Zug, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, Zug, ▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, Zug, und ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇, Zug, ein Postulat betreffend eine grosszügige, neue multifunktionale Infrastruk- tur für den Zuger Kantonsrat – mit «publikumsattraktiver, öffentlicher Nutzung mit Ausstrah- lungskraft» eingereicht. Als Folge davon hat die Baudirektion abgeklärt, ob dieses Anliegen noch in die bereits ausge- arbeiteten Konzept-Vorschläge einfliessen kann. Hierfür wurde ein approximatives Raumpro- gramm aufgrund von Vergleichswerten im Umfang von rund 900 m 2 erstellt (inklusive Neben- räume). Eine Eigentumslösung für den Kantonsratssaal ist aus rechtlichen Gründen nur über Stockwerkeigentum möglich. In ihrem Papier zur «Überprüfung der Implementierung des Kan- tonsratssaals» in das Konzept «Süd-See Zug» hält das Konzept-Team was folgt fest: «Eine dauerhafte Abtretung von Flächen für den Kantonsratssaal in Form von Stockwerkeigentum führt dazu, dass für die angedachte Vision nicht ausreichend Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Zudem konkurrenziert sich eine Weitervermietung der Flächen durch den Kanton an Drittnutzer mit dem Angebot unseres Konzepts. Aus diesen Gründen ist ein Verkauf im Stock- werkeigentum nicht mit der Vision vereinbar.» Denkbar ist jedoch, dass dem Kanton Zug die für den Kantonsratssaal und die Nebenräume benötigten Flächen in einem klassischen Mietver- hältnis zur Verfügung gestellt werden. Nachdem das Konzept-Team «Süd-See Zug» die eigentumsmässige Abtretung des Kantons- ratssaals und der Nebenräume ausschliesst, verbleibt die Variante «Miete». Darüber wird der Regierungsrat im Rahmen der Beurteilung der Machbarkeitsstudie über die Optimierungs- und Erweiterungsmöglichkeiten des heutigen Regierungsgebäudes, welche kurz vor der Finalisie- rung steht, beraten. In der Folge wird der Regierungsrat dem Kantonsrat das vorstehend er- wähnte Postulat beantworten.
Kantonsratssaal. Diesbezüglich erlauben wir uns den Hinweis auf die Ausführungen bei Ziffer 4 der Kantonsrats- vorlage.