Common use of Internetdienste Clause in Contracts

Internetdienste. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen von Bisping bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Bisping ermöglicht den Zugang zum Internet mittels verschiedener Optionen der IP-Adressvergabe. Im Standard wird dem Kunden eine dynamische IPv4 Adresse zugeteilt Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Bisping ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97,0 % liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungsaufbau von Bisping automatisch eine neue Adresse vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Bisping-Netz von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen von Bisping. Den Abschluss des Netzes bildet der Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes Gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN-Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnliches). Folgende Produkte enthalten für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der entsprechenden Bandbreite. Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. • VDSL 50 plus / Fiber 50 plus • VDSL 100 plus / Fiber 100 plus • Fiber 300 plus • Fiber 1.000 plus Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertragungsgeschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Sofern bei VDSL 50 aufgrund der physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung die folgenden Standard-Übertragungsge- schwindigkeiten am Anschluss nicht erreicht werden können, überlässt Bisping auf Kundenwunsch den Internetzugang auch dann, wenn an seinem Anschluss die alternativ aufgeführten Übertragungsgeschwindigkeiten zur Verfügung stehen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Band- breitenkorridore kann hierbei nicht garantiert werden. Produkt Technologie Downstream min./norm/max. Upstream min./norm/max. VDSL 50plus DSL alternative Bandbreite aufKundenwunsch 27,9 / 47 / 50Mbit/s 18,7 / 23,5 / 25Mbit/s 2,7 / 9,4 / 10Mbit/s 1,6 / 4,7 / 5Mbit/s VDSL 100plus DSL 54 / 83,8 / 100Mbit/s 2,7 / 9,4 / 10Mbit/s Fiber 50 plus Glasfaser 45 / 50 / 50Mbit/s 9 / 9,6 / 10Mbit/s Fiber 100 plus Glasfaser 90 / 100 / 100Mbit/s 9 / 9,6 / 10Mbit/s Fiber 300 plus Glasfaser 270 / 300 / 300Mbit/s 27 / 28,8 / 30Mbit/s Fiber 1000 plus Glasfaser 800 / 900 / 1000Mbit/s 45 / 50 / 50Mbit/s Stand: 12/2021 Leistungsbeschreibung Telekommunikationsdienst für Privatkunden V10 Seite 1/ 6 Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind zum Beispiel: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z. B. Leitungslänge, - dämpfung, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software, • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden, • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandigen Internetzugängen kann ebenfalls zu Störungen und Beeinträchtigungen führen. Bisping wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden Telefonieleistungen bevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender oder außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs. 3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können in diesem Fall länger dauern.

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Sources: Telecommunications

Internetdienste. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen von Bisping bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Bisping ermöglicht den Zugang zum Internet mittels verschiedener Optionen der IP-Adressvergabe. Im Standard wird dem Kunden eine dynamische IPv4 Adresse zugeteilt Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Bisping ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97,0 % liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungsaufbau von Bisping automatisch eine neue Adresse vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Bisping-Netz von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen von Bisping. Den Abschluss des Netzes bildet der Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes Gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN-Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnliches). Folgende Produkte enthalten für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der entsprechenden Bandbreite. Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. • VDSL 50 plus / Fiber 50 plus • VDSL 100 plus / Fiber 100 plus home • Fiber 300 plus home • Fiber 1.000 plus 1000 home Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertragungsgeschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Produkt Technologie Downstream min./norm/max. Upstream min./norm/max. VDSL 100 DSL 54 / 83,8 / 100 2,7 / 9,4 / 10 plus Mbit/s Mbit/s alternative 27,9 / 47 / 50 2,7 / 9,4 / 10 Bandbreiten auf Mbit/s Mbit/s ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ und und 18,7 / 23,5 / 25 1,6 / 4,7 / 5 Mbit/s Mbit/s Fiber 100home Glasfaser 90 / 100 / 100Mbit/s 45 / 50 / 50Mbit/s Fiber 300home Glasfaser 270 / 300 / 300Mbit/s 80 / 100 / 100Mbit/s Fiber 1000 home Glasfaser 800 / 900 / 1000Mbit/s 200 / 200 / 250Mbit/s Sofern bei VDSL 50 100 aufgrund der physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung die folgenden Standard-Übertragungsge- schwindigkeiten am Anschluss nicht erreicht werden können, überlässt Bisping auf Kundenwunsch den Internetzugang auch dann, wenn an seinem Anschluss die alternativ aufgeführten Übertragungsgeschwindigkeiten zur Verfügung stehen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Band- breitenkorridore kann hierbei nicht garantiert werden. Produkt Technologie Downstream min./norm/max. Upstream min./norm/max. VDSL 50plus DSL alternative Bandbreite aufKundenwunsch 27,9 / 47 / 50Mbit/s 18,7 / 23,5 / 25Mbit/s 2,7 / 9,4 / 10Mbit/s 1,6 / 4,7 / 5Mbit/s VDSL 100plus DSL 54 / 83,8 / 100Mbit/s 2,7 / 9,4 / 10Mbit/s Fiber 50 plus Glasfaser 45 / 50 / 50Mbit/s 9 / 9,6 / 10Mbit/s Fiber 100 plus Glasfaser 90 / 100 / 100Mbit/s 9 / 9,6 / 10Mbit/s Fiber 300 plus Glasfaser 270 / 300 / 300Mbit/s 27 / 28,8 / 30Mbit/s Fiber 1000 plus Glasfaser 800 / 900 / 1000Mbit/s 45 / 50 / 50Mbit/s Stand: 12/2021 09/2022 Leistungsbeschreibung Telekommunikationsdienst für Privatkunden V10 Seite 1/ 6 2/ 8 Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind zum Beispiel: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z. B. Leitungslänge, - dämpfung, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software, • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden, • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandigen Internetzugängen kann ebenfalls zu Störungen und Beeinträchtigungen führen. Bisping wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden Telefonieleistungen bevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender oder außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs. 3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können in diesem Fall länger dauern.

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Sources: Telecommunications

Internetdienste. Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen von Bisping bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Bisping ermöglicht den Zugang zum Internet mittels verschiedener Optionen der IP-Adressvergabe. Im Standard wird dem Kunden eine dynamische IPv4 Adresse zugeteilt Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Bisping ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97,0 % liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungsaufbau von Bisping automatisch eine neue Adresse vergeben werden. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Bisping-Netz von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen von Bisping. Den Abschluss des Netzes bildet der Netzabschlusspunkt, es sei denn, die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes Gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN-Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verantwortlich, dass er für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnliches). Folgende Produkte enthalten für den Kunden einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzugang mit der entsprechenden Bandbreite. Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten Anschluss. • VDSL 50 plus / Fiber 50 plus • VDSL 100 plus / Fiber Home 100 plus FIBER Fiber Home 300 plus FIBER Fiber 1.000 plus Home 1000 FIBER Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertragungsgeschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Sofern bei VDSL 50 100 aufgrund der physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung die folgenden Standard-Übertragungsge- schwindigkeiten am Anschluss nicht erreicht werden können, überlässt Bisping auf Kundenwunsch den Internetzugang auch dann, wenn an seinem Anschluss die alternativ aufgeführten Übertragungsgeschwindigkeiten zur Verfügung stehen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Band- breitenkorridore kann hierbei nicht garantiert werden. Produkt Technologie Downstream min./norm/max. Upstream min./norm/max. VDSL 50plus DSL alternative Bandbreite aufKundenwunsch 27,9 / 47 / 50Mbit/s 18,7 / 23,5 / 25Mbit/s 2,7 / 9,4 / 10Mbit/s 1,6 / 4,7 / 5Mbit/s VDSL 100plus 100 DSL 54 / 83,8 / 100Mbit/s 100 2,7 / 9,4 / 10Mbit10 plus Mbit/s Fiber 50 plus Glasfaser 45 Mbit/s alternative 27,9 / 47 / 50 2,7 / 50Mbit9,4 / 10 Bandbreiten auf Mbit/s 9 / 9,6 / 10MbitMbit/s Fiber 100 plus ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ und und 18,7 / 23,5 / 25 1,6 / 4,7 / 5 Mbit/s Mbit/s Home 100FIBER Glasfaser 90 / 100 / 100Mbit/s 9 / 9,6 / 10Mbit/s Fiber 300 plus Glasfaser 270 / 300 / 300Mbit/s 27 / 28,8 / 30Mbit/s Fiber 1000 plus Glasfaser 800 / 900 / 1000Mbit/s 45 / 50 / 50Mbit/s Home 300FIBER Glasfaser 270 / 300 / 300Mbit/s 80 / 100 / 100Mbit/s Home 1000 FIBER Glasfaser 800 / 900 / 1000Mbit/s 200 / 200 / 250Mbit/s Stand: 12/2021 11/2022 Leistungsbeschreibung Telekommunikationsdienst für Privatkunden V10 V2.1 Seite 1/ 6 2/ 8 Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig von mehreren Einflussfaktoren. Diese sind zum Beispiel: • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung zum Kunden (z. B. Leitungslänge, - dämpfung, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software, • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden, • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem) Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes von mehreren breitbandigen Internetzugängen kann ebenfalls zu Störungen und Beeinträchtigungen führen. Bisping wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden Telefonieleistungen bevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender oder außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 Abs. 3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Uploads können in diesem Fall länger dauern.

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Sources: Telecommunications Services Agreement

Internetdienste. 1 Zugang zum Internet (1) Der Leistungsumfang ISP gewährt dem Kunden im Rahmen seiner technischen, betrieblichen und rechtlichen Möglich- keiten nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen für Internetdienstleistungen von Bisping bestimmt sich nach dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Bedingungen. Bisping ermöglicht den die Dauer des Vertrages einen Zugang zum Internet mittels verschiedener Optionen (nachfolgend „Internetanschluss“). Der ISP wird die ihm höchstmögliche Übertragungsgeschwin- digkeit entsprechend der IP-Adressvergabe. Im Standard wird mit dem Kunden eine dynamische IPv4 Adresse zugeteilt Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kunden, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Bestandteil dieser Dienstleistung. Bisping ermöglicht den Zugang zum Internet mittels dynamischer IP-Adresse, wobei die mittlere Verfügbarkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97,0 % liegt. Bei einer dynamischen Adressvergabe kann bei jedem Verbindungsaufbau von Bisping automatisch eine neue Adresse vergeben werdenvereinbarten Dienstevariante ermöglichen. Die Zugänglichkeit einzelner Übertra- gungsleistung ist jedoch auch von der Leistung des Providers des Empfängers oder Senders (nachfol- gend „Gegenstelle“), von der Leistung der Verbindungsnetze Dritter und von der Leistungsfähigkeit der vom Kunden eingesetzten Hard- und Software abhängig. Der ISP haftet nicht für eine von ihm nicht zu vertretende Einschränkung der Übertragungsgeschwindigkeit aufgrund der Leistung der Gegenstelle, der Leistung der Verbindungsnetze Dritter und/oder der vom Kunden eingesetzten Hard- und Software, soweit diese nicht von dem ISP zur Verfügung gestellt wurde, oder für Einschränkungen der Übertra- gungsgeschwindigkeit im Internet außerhalb des Breitbandnetzes des ISPs. Darüber hinaus kann durch die Nutzung einer WLAN-Verbindung die Übertragungsgeschwindigkeit eingeschränkt sein. (2) Technische Voraussetzung für die Nutzung des Internetdienstes ist das Vorhandensein eines Endge- räts (z.B. PC, Smartphone, Laptop). Dieses wird vom Kunden bereitgestellt. (3) Für die Kompatibilität etwaiger dem Kunden von dem ISP zur Verfügung gestellter Hard- und Software mit der Hard- oder im Bisping-Netz Software des Kunden übernimmt der ISP keine Haftung. Die Nutzung der Software unterliegt den Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareanbieters. (4) Sofern der ISP dem Kunden für die Nutzung der Internetdienste eine persönliche Zugangskennung zuteilt, wird der Kunde diese vor dem unbefugten Zugriff Dritter schützen. Der Kunde wird für alle von Dritten bereitgestellter Dienste ihm zu vertretenden Entgelte und Daten gehört ebenso wie Schäden aufkommen, die Funktionsfähigkeit aus der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht Nutzung der Zugangskennung durch Dritte entstehen. (5) Der ISP kann den Internetzugang sowie den Zugang zu den sonstigen Leistungen von Bisping. Den Abschluss beschränken, sofern die Sicherheit des Netzes bildet der Netzabschlusspunkt, es sei dennNetzbetriebes, die BNetzA macht Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Schutz der Software oder der gespeicherten Daten, die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern. (1) Sofern der ISP dem Kunden die Möglichkeit bietet, sich persönliche E-Mail-Adressen einzurichten, wird sich der ISP bemühen, dem Kunden die von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes Gebrauchihm gewünschten E-Mail-Adressen zuzuteilen. In diesem Fall bildet Für die LANgewählten E-Schnittstelle den Netzabschlusspunkt. Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss des Kunden gestattet. Ebenfalls Mail-Adressen ist der Kunde dafür verantwortlich. (2) Wenn der ISP dem Kunden für den Empfang und den Versand von E-Mails Speicherkapazität zur Verfügung stellt, dass wird er für seinen Internetzugang die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, Firewall, Anti-Spam oder ähnliches). Folgende Produkte enthalten für den Kunden einen volumen- bestimmten und zeitlich unbegrenzten Internetzugang noch nicht abgerufenen E-Mails mindestens drei Monate auf seinem Server speichern. (3) Ist die dem Kunden zur Verfügung gestellte Speicherkapazität erschöpft, können keine weiteren E- Mails angenommen oder gesendet werden. (4) Der ISP ist berechtigt, sämtliche von dem ISP auf dem Kunden-Account gespeicherten E-Mails und sonstigen Inhalte/Daten, soweit dies technisch möglich ist, mit der entsprechenden Bandbreiteautomatisierten Programmen auf Viren und ähnliche schadensverursachende Programmbestandteile zu überprüfen. Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und beauftragten AnschlussDer ISP kann nicht aus- schließen, dass solche Viren oder schadensverursachende Programmbestandteile dennoch übertragen oder gespeichert werden. • VDSL 50 plus / Fiber 50 plus • VDSL 100 plus / Fiber 100 plus • Fiber 300 plus • Fiber 1.000 plus Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer ÜbertragungsgeschwindigkeitISP behält sich vor, E-Mails oder sonstige Inhalte auf seinen Servern zu löschen oder einzelne E-Mail-Postfächer zu deaktivieren, die innerhalb von solchen Programmen als gefährlich eingestuft werden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine E-Mails regelmäßig zu kontrollieren, empfangene E-Mails vom Server herunterzuladen und den ISP unverzüglich zu informieren, wenn er E-Mails empfangen hat, bei denen er Anlass zu der angegebenen minimalen Vermutung hat, dass sie Viren enthalten. (5) Der ISP haftet nicht für von ihm nicht zu vertretende technische Fehler der übermittelten Daten oder Viren, die trotz branchenüblicher Programme zum Schutz vor Viren in den übermittelten Daten enthalten sind. Der ISP haftet auch nicht für die im Verantwortungsbereich Dritter liegende Verfügbarkeit von Daten im Internet. Der ISP empfiehlt zum weiteren Schutz den unbedingten Einsatz eines Sicherheitspakets und maximalen Geschwindigkeit liegteine regelmäßige Sicherung aller relevanten Daten. (1) Der Kunde darf die Internetdienste nur in dem vereinbarten Umfang und im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Insbesondere darf er keine schadhaften (z.B. virenverseuchten), überlassensitten- oder gesetzeswidrigen (z.B. jugendgefährdenden, Gewalt oder den Krieg verherrlichenden) Inhalte über das Netz des ISPs und/oder das Internet abrufen, speichern, online oder offline zugänglich machen, übermitteln, verbreiten, auf solche Inhalte hinweisen oder Verbindungen zu solchen Inhalten bereitstellen oder einer solchen Verbreitung oder Bereithaltung durch Dritte Vorschub leisten. Der Kunde wird alle angemessenen Sorgfalts- maßnahmen treffen, um zu verhindern, dass andere Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, über den Internetdienst Kenntnis von vorgenannten Inhalten erlangen. (2) Der Kunde wird ohne Zustimmung des jeweiligen Empfängers keine Kettenbriefe, Junk- oder Spam- ming-Mails oder andere E-Mail-Massensendungen verschicken. (3) Der Kunde ist für alle von ihm oder einem Dritten über seinen Internetanschluss bzw. seine Domains und Websites produzierten bzw. publizierten oder übermittelten Inhalte selbst verantwortlich. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Bandbreitenkorridore wird jedoch generelle Über- wachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch den ISP findet nicht zugesagt. Sofern bei VDSL 50 aufgrund der physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung statt. (4) Für die folgenden Standard-Übertragungsge- schwindigkeiten am Anschluss nicht erreicht werden können, überlässt Bisping auf Kundenwunsch den Internetzugang auch dann, wenn an seinem Anschluss die alternativ aufgeführten Übertragungsgeschwindigkeiten zur Verfügung stehen. Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Band- breitenkorridore kann hierbei nicht garantiert werden. Produkt Technologie Downstream min./norm/max. Upstream min./norm/max. VDSL 50plus DSL alternative Bandbreite aufKundenwunsch 27,9 / 47 / 50Mbit/s 18,7 / 23,5 / 25Mbit/s 2,7 / 9,4 / 10Mbit/s 1,6 / 4,7 / 5Mbit/s VDSL 100plus DSL 54 / 83,8 / 100Mbit/s 2,7 / 9,4 / 10Mbit/s Fiber 50 plus Glasfaser 45 / 50 / 50Mbit/s 9 / 9,6 / 10Mbit/s Fiber 100 plus Glasfaser 90 / 100 / 100Mbit/s 9 / 9,6 / 10Mbit/s Fiber 300 plus Glasfaser 270 / 300 / 300Mbit/s 27 / 28,8 / 30Mbit/s Fiber 1000 plus Glasfaser 800 / 900 / 1000Mbit/s 45 / 50 / 50Mbit/s Stand: 12/2021 Leistungsbeschreibung Telekommunikationsdienst für Privatkunden V10 Seite 1/ 6 Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig von mehreren EinflussfaktorenInternet durch Dritte angebotenen Dienste und Inhalte ist der ISP ausschließlich nach Maßgabe der Gesetze verantwortlich. Diese sind zum Beispiel: • Die physikalischen Eigenschaften Insbesondere ist der Anschlussleitung zum Kunden ISP nicht verantwortlich für fremde Inhalte im Sinne des Telemedi- engesetzes. (z. B. Leitungslänge5) Der ISP behält sich vor, - dämpfungden Zugang zu einem Angebot eines Dritten, -durchmesserdas einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren. (LAN) und die darin eingesetzte Hardware und Software, • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden, • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, PC, Betriebssystem6) Die Nutzung innerhalb eines Endleitungsnetzes der von mehreren breitbandigen Internetzugängen kann ebenfalls dem ISP gewährten Internetdienste zum Zwecke der Bereitstellung von Telemedien und/oder anderen Telekommunikationsdiensten durch den Kunden gegenüber Dritten ist nicht gestattet, der Betrieb von Servern an dem Internetanschluss durch den Kunden ist nur gestattet, wenn Vertragsgegenstand ausdrücklich ein als „Business“ bezeichneten Dienst und/oder eine statische IP Adresse ist. Hiervon ausgenom- men sind jedoch Hosting-, Filesharing-Server etc. (7) Bei missbräuchlicher Nutzung des Internetdienstes gemäß der vorstehenden Regelungen und/ oder bei Verstößen gegen geltendes Recht ist der ISP zur Sperrung bzw. Löschung der Inhalte und/oder fristlosen Kündi- gung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Das gleiche Recht steht dem ISP auch in begründeten Verdachtsfäl- len sowie bei einer Gefährdung des Netzes des ISPs oder des Internets zu. (8) Sofern der Kunde den Missbrauch bzw. Verstoß zu Störungen und Beeinträchtigungen führenvertreten hat, ist er verpflichtet, den ISP von allen An- sprüchen Dritter, die aufgrund der Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden gegen den ISP erhoben werden, freizustellen. Bisping wird jedwede Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung werden Telefonieleistungen bevorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertragung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender vorübergehender oder außergewöhnlicher Überlastung des Telekommunikationsnetzes Dies gilt auch im Rahmen Hinblick auf Ansprüche, die wegen der Verletzung von Rechten Dritter durch Handlungen des Artikel 3 Abs. 3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt zur Verfügung stehenKunden oder wegen sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden gegen den ISP erhoben werden, z. B. Streaming-Dienste. Downloads insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Uploads können in diesem Fall länger dauernWettbewerbsrechtsverletzungen.

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Sources: Besondere Geschäftsbedingungen Internet & Telefonie