Informationspflichten Musterklauseln

Informationspflichten. Z 7. (1) Über die gesetzlichen Informationspflichten hinaus treffen das Kreditinstitut mangels einer gesonderten Vereinbarung keine anderen als die in seinen Geschäftsbedingungen erwähnten Informationspflichten. Das Kreditinstitut ist daher – soweit keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung besteht – nicht verpflichtet, den Kunden über drohende Kursverluste, über den Wert oder die Wertlosigkeit anvertrauter Gegenstände oder über Umstände, die den Wert dieser Gegenstände beeinträchtigen oder gefährden könnten, zu unterrichten oder dem Kunden sonstige Ratschläge oder Auskünfte zu erteilen.
Informationspflichten a. Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen unverzüglich darauf aufmerksam machen, wenn eine von dem Verantwortlichen erteilte Weisung seiner Meinung nach gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen bestätigt oder geändert wird.
Informationspflichten. Der Endkreditnehmer ist verpflichtet, die Hausbank unverzüglich zu informieren über
Informationspflichten. Z 7. (1) Über die gesetzlichen Informationspflichten hinaus treffen das Kreditinstitut mangels einer gesonderten Vereinbarung keine anderen als die in seinen Geschäftsbedingungen erwähnten Informationspflichten.
Informationspflichten. Die Vertragspartner werden den Vertragsgegenstand betreffende wichtige Informationen laufend austauschen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber für fünf Jahre ab dem Tag der Übernahme eines Kaufes bzw. für die Dauer eines Miet-, Wartungs-, oder Dienstleistungsverhältnisses laufend über verfügbare neue Versionen der IT-Komponenten unterrichten, ihm bekannte Fehler der IT-Komponenten unaufgefordert melden oder die Möglichkeit einräumen, in für Kunden zugängliche Informationsdatenbanken entsprechend Einsicht zu nehmen. Er wird weiters den Auftraggeber rechtzeitig, mindestens aber sechs Monate vor dem tatsächlichen Datum, über eine bevorstehende Einstellung der Produktion von Ersatzteilen oder der Wartung von IT-Komponentenunterrichten und ihm auch nach dem Ende der Gewährleistung/Garantie/ Wartung allgemein verfügbare Verbesserungen auf Anforderung anbieten. Kommt der Auftragnehmer im Falle kritischer Fehler seiner Meldepflicht nicht nach, obwohl dieser Fehler Insidern allgemein bekannt war oder dem Auftragnehmer bei entsprechender Sorgfalt bekannt sein musste, und entstehen dem Auftraggeber dadurch Aufwendungen (z.B. durch Fehlersuche, Tests etc.), ersetzt der Auftragnehmer dem Auftraggeber diesen Schaden im Rahmen der Bestimmungen des Punktes 7.4.
Informationspflichten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, wesentliche Änderungen in den technischen und organisatorischen Verhältnissen, die die Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit der Durchführung der Auftragsleistungen herabsetzen, unaufgefordert dem Auftraggeber zu melden. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber über Kontrollen der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, insbesondere gem. Art. 58 DSGVO, und über eventuelle Maßnahmen und Auflagen zum Schutz der personenbezogenen Daten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben und die entsprechenden Nachweise verfügbar zu machen. Er informiert den Auftraggeber unverzüglich über das Erlöschen oder den Widerruf von Zertifikaten oder von Maßnahmen gem. Art. 41 Abs. 4 DSGVO. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Name und Kontaktdaten und Änderungen in der Person des betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder, wenn keine Bestellpflicht besteht, den Namen und die Kontaktdaten der sonstigen zuständigen Stelle mit.
Informationspflichten. Gemäß § 312 c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 2 Abs. 3 S. 2 EGBGB
Informationspflichten. Die Verkäuferin klärt die Käuferin sofort schriftlich über alle von ihr festgestellten oder für sie erkennbaren Tatsachen und Um- stände auf, welche die Wartung der Hardware (inkl. dazugehö- riger Betriebssoftware) beeinträchtigen oder gefährden. Die Verkäuferin informiert die Käuferin regelmässig über technische Verbesserungen der Hardware (inkl. dazugehöriger Betriebs- software).
Informationspflichten. Der Arbeitgeber informiert die Beschäftigten über die Grundzüge der angebotenen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Allgemeine Hinweise des Trägers der Altersvorsorge insbesondere Auskünfte über die zu erwartenden Leistungen werden an den Beschäftigten weitergegeben.
Informationspflichten. Der Kunde ist verpflichtet, im Antrag wahrheitsgemäße Angaben zu seinen Daten zu machen. Vom Kunden ist jegliche Änderung seines Namens, seiner Firma, sei- ner geschäftlichen Adresse bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner E-Mail-Adres- se, seiner Bankverbindung, seiner Rechtsform sowie grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse (z.B. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zwangsvollstreckung) Deutsche Glasfaser unverzüglich bekanntzugeben.