Hilfebedarf Musterklauseln
Hilfebedarf. Die Hilfe im Sinne von Nr. 6 bis 8 besteht in der Unterstützung, in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des tägli- chen Lebens oder in Beaufsichtigung oder Anlei- tung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen. Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in diesem Sinne sind: - im Bereich der Körperpflege das Waschen, Du- schen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren, die Darm- oder Blasenentleerung, - im Bereich der Ernährung das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung, - im Bereich der Mobilität das selbstständige Auf- stehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlas- sen und Wiederaufsuchen der Wohnung sowie - im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder das Beheizen.
