Herkunft der Daten. Die SCHUFA erhält ihre Daten von ihren Vertragspartnern. Dies sind im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Institute, Finanzunternehmen und Zahlungsdienstleister, die ein finanzielles Ausfallrisiko tragen (z.B. Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Kreditkarten-, Factoring- und Leasingunternehmen) sowie weitere Vertragspartner, die zu den unter Ziffer 2.1 genannten Zwecken Produkte der SCHUFA nutzen, insbesondere aus dem (Versand-)Handels-, eCommerce-, Dienstleistungs-, Vermietungs-, Energieversorgungs-, Tele- kommunikations-, Versicherungs-, oder Inkassobereich. Darüber hinaus verarbeitet die SCHUFA Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen wie öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen (Schuldnerverzeichnisse, Insolvenzbekanntmachungen). • Personendaten, z.B. Name (ggf. auch vorherige Namen, die auf gesonderten Antrag beauskunftet werden), Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, frühere Anschriften • Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße Durchführung eines Geschäftes (z.B. Girokonten, Ratenkredite, Kreditkarten, Pfän- dungsschutzkonten, Basiskonten) • Informationen über unbestrittene, fällige und mehrfach angemahnte oder titulierte Forderungen sowie deren Erledigung • Informationen zu missbräuchlichem oder sonstigem betrügerischem Verhalten wie Identitäts- oder Bonitätstäuschungen • Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen • Scorewerte Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Nutzungsbedingungen
Herkunft der Daten. Die SCHUFA erhält ihre Daten von ihren VertragspartnernVertragspart- nern. Dies sind im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss Angemessen- heitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Institute, Finanzunternehmen und ZahlungsdienstleisterZahlungs- dienstleister, die ein finanzielles Ausfallrisiko tragen (z.B. Bankenz. ▇. ▇▇▇▇▇▇, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Kreditkarten-, Factoring- und Leasingunternehmen) sowie weitere Vertragspartner, die zu den unter Ziffer 2.1 genannten Zwecken Produkte der SCHUFA nutzen, insbesondere aus dem (Versand-)Handels-, eCommerce-, Dienstleistungs-, Vermietungs-, Energieversorgungs-Energie- versorgungs-, Tele- kommunikations-Telekommunikations-, Versicherungs-, oder Inkassobereich. Darüber hinaus verarbeitet die SCHUFA SCHUFA-Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen wie öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen (Schuldnerverzeichnisse, InsolvenzbekanntmachungenInsol- venzbekanntmachungen). Kategorien personenbezo- gener Daten, die verarbeitet werden (Personendaten, Zahlungsverhalten und Vertragstreue) • Personendaten, z.B. Name (ggf. auch vorherige Namen, die auf gesonderten Antrag beauskunftet werden), Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, frühere Anschriften • Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße vertrags- gemäße Durchführung eines Geschäftes (z.B. Girokontenz. ▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇, Ratenkredite, Kreditkarten, Pfän- dungsschutzkontenPfändungs- schutzkonten, Basiskonten) • Informationen über unbestrittene, fällige und mehrfach mehr- fach angemahnte oder titulierte Forderungen sowie deren Erledigung • Informationen zu missbräuchlichem oder sonstigem sonsti- gen betrügerischem Verhalten wie Identitäts- oder Bonitätstäuschungen • Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen • Scorewerte Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.
Appears in 1 contract
Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Herkunft der Daten. Die SCHUFA erhält ihre Daten von ihren Vertragspartnern. Dies sind im europäischen Wirtschaftsraum W irtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss Angemessenheitsbe- schluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Institute, Finanzunternehmen Finanz- unternehmen und Zahlungsdienstleister, die ein finanzielles Ausfallrisiko - tragen (z.B. Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Kreditkarten-, Factoring- und Leasingunternehmen) sowie weitere Vertragspartner, die zu den unter Ziffer 2.1 genannten Zwecken Produkte der SCHUFA - nutzen, insbesondere aus dem (Versand-)Handels-, eCommerce-, VK977 02.02.2018 Dienstleistungs-, Vermietungs-, Energieversorgungs-, Tele- kommunikations-Telekommunika- tions-, Versicherungs-, oder Inkassobereich. Darüber hinaus verarbeitet die SCHUFA Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen Q uellen wie öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen (SchuldnerverzeichnisseSchuld- nerverzeichnisse, Insolvenzbekanntmachungen). • PersonendatenAngaben über Anfragen nach zwölf M onaten taggenau Informationen über störungsfreie Vertragsdaten über Konten, die ohne die damit begründete Forderung dokumentiert werden (z. B. Girokonten, Kreditkarten, Telekommunikationskonten oder Energie- konten), Informationen über Verträge, bei denen die Evidenzprüfung gesetzlich vorgesehen ist (z.B. Name (ggf. auch vorherige NamenPfändungsschutzkonten, Basiskonten) sowie Bürgschaften und Handelskonten, die auf gesonderten Antrag beauskunftet kreditorisch geführt werden), Vornameunmittelbar nach Bekanntgabe der Beendigung. Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungs- gerichte nach drei Jahren taggenau, Geburtsdatumjedoch vorzeitig, Geburtsort, Anschrift, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird Informationen über Verbraucher-/ Insolvenzverfahren oder Rest- schuldbefreiungsverfahren taggenau drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der Restschuldbefreiung. In be- sonders gelagerten Einzelfällen kann auch abweichend eine frühere Anschriften • Löschung erfolgen. Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße Durchführung Abweisung eines Geschäftes (z.B. GirokontenInsolvenzantrages mangels M asse, Ratenkreditedie Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen oder über die Versagung der Restschuldbefreiung taggenau nach drei Jahren Personenbezogene Voranschriften bleiben taggenau drei Jahre ge- speichert; danach erfolgt die Prüfung der Erforderlichkeit der fort- währenden Speicherung für weitere drei Jahre. Danach werden sie taggenau gelöscht, Kreditkarten, Pfän- dungsschutzkonten, Basiskonten) • Informationen über unbestrittene, fällige und mehrfach angemahnte oder titulierte Forderungen sowie deren Erledigung • Informationen zu missbräuchlichem oder sonstigem betrügerischem Verhalten wie Identitäts- oder Bonitätstäuschungen • Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen • Scorewerte Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in sofern nicht zum Zwecke der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DS-GVO sowie externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher StellenIdentifizierung eine länger währende Speicherung erforderlich ist.
Appears in 1 contract
Sources: Private Krankenversicherung