Common use of Helfer Clause in Contracts

Helfer. a) Bei von gruppe20 durchgeführten Produktionen stellt der Besteller termingerecht die ver- einbarte Anzahl von Helfern. Soweit der Besteller die Helfer im Rahme des Gesetzes über die Überlassung von Arbeitnehmern (AÜG) gruppe20 zur Verfügung stellt, gelten die ge- setzlichen Bestimmungen. Überlässt der Besteller Arbeitnehmer i.S.d. AÜG ohne die dafür erforderliche Erlaubnis, so stellt er gruppe20 von allen Ansprüchen frei, die gruppe20 durch das Fehlen der Erlaubnis entstehen. b) Die Helfer des Bestellers sind durch diesen sorgfältig auszuwählen und vor Ort einzuwei- sen. Die Helfer sind Erfüllungsgehilfen des Bestellers und unterstehen seinen Weisungen. Stellt der Besteller mehrere Helfer, so hat er eine verantwortliche Person als Ansprech- partner zu benennen. Die Helfer müssen jederzeit absolut nüchtern, kräftig und ausge- schlafen sein. Der Besteller ist für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes verantwortlich. Falls die Helfer nicht oder nicht termingerecht erscheinen oder falls die Helfer körperlich den Anforderungen nicht entsprechen, ist gruppe20 berechtigt, fremde oder eigene Hilfs- kräfte einzusetzen. Die Kosten, die durch die Hinzuziehung von Ersatzpersonal entstehen, trägt der Besteller. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt grup- pe20 unbenommen. c) Der Besteller unterrichtet die Helfer von der Gefahrenlage beim Aufbau von Bühnen und dem Betrieb von elektrischen Anlagen. d) Die Helfer sind keine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von gruppe20, sofern sie nicht ausdrücklich auf Wunsch von gruppe20 dazu bestellt und angefordert werden.

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Sources: Vermietung Oder Verleih Von Veranstaltungstechnik

Helfer. a) Bei von gruppe20 durchgeführten Produktionen a. Der Vertragspartner stellt der Besteller termingerecht die ver- einbarte vereinbarte Anzahl von HelfernHelfern zur Unterstützung der gruppe20. Die Helfer des Vertragspartners sind durch diesen sorgfältig auf Eignung hin auszuwählen und vor Ort einzuweisen. Die Helfer sind Erfüllungsgehilfen des Vertragspartners und unterstehen seinen Weisungen. Stellt der Vertragspartner mehrere Helfer, so hat er eine verantwortliche Person als Ansprechpartner zu benennen. b. Soweit der Besteller Vertragspartner die Helfer im Rahme Rahmen des Gesetzes über die Überlassung von Arbeitnehmern (AÜG) gruppe20 zur Verfügung stellt, gelten die ge- setzlichen gesetzlichen Bestimmungen. Überlässt der Besteller Vertragspartner Arbeitnehmer i.S.d. im Sinne des AÜG ohne die dafür erforderliche Erlaubnis, so stellt er gruppe20 von allen Ansprüchen frei, die gruppe20 durch das Fehlen der Erlaubnis entstehen. b) Die Helfer des Bestellers sind durch diesen sorgfältig auszuwählen und vor Ort einzuwei- sen. Die Helfer sind Erfüllungsgehilfen des Bestellers und unterstehen seinen Weisungen. Stellt der Besteller mehrere Helfer, so hat er eine verantwortliche Person als Ansprech- partner zu benennen. Die Helfer müssen jederzeit absolut nüchtern, kräftig und ausge- schlafen sein. c. Der Besteller Vertragspartner ist für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes verantwortlich. . d. Die Helfer müssen jederzeit absolut nüchtern und körperlich in der Lage sein, die erforderlichen Aufgaben zu übernehmen. e. Falls die Helfer nicht oder nicht termingerecht erscheinen oder falls die Helfer körperlich den Anforderungen nicht entsprechen, ist gruppe20 berechtigt, fremde oder eigene Hilfs- kräfte Hilfskräfte als Ersatzpersonal einzusetzen. Die Kosten, die durch die Hinzuziehung von Ersatzpersonal des Ersatzpersonals entstehen, trägt der BestellerVertragspartner. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt grup- pe20 gruppe20 unbenommen. c) f. Der Besteller Vertragspartner unterrichtet die Helfer von bezüglich der Gefahrenlage beim Aufbau von Bühnen und Bühnen, dem Betrieb von elektrischen Anlagen, und weiteren relevanten Produktionsumstände, stattet die Helfer mit der notwendigen Sicherheitsausstattung aus, und führt Unterweisungen der Helfer in die anzuwendenden Sicherheitsvorschriften durch. d) g. Die Helfer sind keine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von gruppe20, sofern sie nicht ausdrücklich auf Wunsch von gruppe20 dazu bestellt und angefordert werden. h. Der Vertragspartner stellt gruppe20 von etwaigen Ersatzansprüchen frei, die ein oder mehrere Helfer des Vertragspartners gegen gruppe20 geltend machen, sofern nicht gruppe20 im Verhältnis zu dem oder den Helfern unmittelbar schadenersatzpflichtig ist.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen