Haus- und Wohnungsschutzbrief Musterklauseln
Haus- und Wohnungsschutzbrief. Leistungen aus dem Haus- und Wohnungsschutzbrief erbringen wir nur, wenn sie gegen Zusatzbeitrag ausdrücklich vereinbart sind. Lesen Sie dazu in Ihrem Antrag und Versicherungsschein nach. Zur Wohngebäudeversicherung Basis kann der Haus- und Wohnungsschutzbrief nicht hinzugewählt werden. Wir erbringen unsere Hilfsleistungen wie folgt: • Wir organisieren die beanspruchte Hilfsleistung. Dazu setzen wir qualifizierte Dienstleister ein. Wir können unseren Verpflichtungen nur dann in vollem Um- fang nachkommen, wenn Sie uns auch die Organisation der beanspruchten Hilfsleistung überlassen. • In den Fällen nach D 4.1 bis D 4.11 erstatten wir Ihnen in begrenzter Höhe Kosten, die notwendig und tatsächlich angefallen sind. Die Kosten zahlen wir direkt an den Dienstleister. Die Beträge, in deren Höhe wir für Leistungen nach D 4.1 bis D 4.11 aufkom- men, reichen nicht aus? Dann steht es Ihnen frei, den Dienstleister zu beauftra- gen, weitere Leistungen zu erbringen. Das gilt auch, wenn die Jahreshöchstlei- stung überschritten wird. In diesen Fällen stellt der Dienstleister Ihnen (oder der Person, die ihn beauftragt hat) den überschießenden Betrag in Rechnung. Melden Sie eingetretene Schadensfälle daher unverzüglich unserem 24-Stun- den-Notrufservice. Die Telefonnummer lautet: ▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇ ▇▇. Wenn Sie das nicht tun, können wir unsere Leistung unter den in B 3.3.2 be- schriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise verweigern. Unsere Hilfsleistungen erbringen wir ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland. Instandhaltung und Wartung von Geräten und Installationen Ihres Haushalts gehören nicht zu unseren Leistungen.
Haus- und Wohnungsschutzbrief. Leistungen aus dem Haus- und Wohnungsschutzbrief erbringen wir nur, wenn sie gegen Zusatzbeitrag ausdrücklich vereinbart wurden*. Zur Wohngebäudeversicherung Basis kann der Haus- und Wohnungsschutzbrief nicht hinzugewählt werden. Mit dem Haus- und Wohnungsschutzbrief gewähren wir Ihnen bestimmte Hilfslei- stungen für den Notfall. Sie sind in Art und Umfang im Folgenden näher beschrie- ben. Die Hilfsleistungen erbringen wir ausschließlich in Deutschland. Um unsere Verpflichtungen aus dem Haus- und Wohnungsschutzbrief zu erfüllen, bedienen wir uns qualifizierter Dienstleister. Für einen Anspruch aus dem Haus- und Wohnungsschutzbrief ist Voraussetzung, dass die beanspruchte Hilfsleistung von uns organisiert wird. Melden Sie eingetretene Schadenfälle daher unverzüglich unserem 24-Stunden- Notrufservice unter der Telefonnummer ▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇ ▇▇.
Haus- und Wohnungsschutzbrief. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit den Haus- und Woh- nungsschutzbrief für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ausschließ- lich zu Wohnzwecken genutzt werden, zu erweitern. Dieser umfasst zahlreiche Hilfeleistungen im Notfall, z.B. Schlüsseldienst, Rohr- reinigung und Notheizung.
Haus- und Wohnungsschutzbrief. Gegen Mehrbeitrag kann der Haus und Wohnungsschutz brief gesondert vereinbart werden.
A.20.1.1.1 Wenn ein Schaden eintritt, erbringt der Versicherer die in A.20.4 bis A.20.14 genannten Leistungen. A.20.1.1.2 Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherungsnehmer oder eine sonstige versicherte Person dem Versicherer das Schadenereignis über das NotrufTelefon meldet und dem Versicherer die unverzügliche Organisation der Leis tung überlassen. Das NotrufTelefon ist hierfür unter der Nummer 0711 16951655 an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr einsatzbereit. Auf eine Verletzung dieser Obliegenheiten findet B.3.3 Anwendung. A.20.1.1.3 Weitere Voraussetzung ist, dass die Ursache des Scha dens während der Vertragslaufzeit eingetreten ist. A.20.1.2.1 Über die in A.2 genannten Ausschlüsse hinaus besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall durch terroristische Handlungen, Anordnungen staatlicher Stellen oder Erdbeben verursacht wurde. A.20.1.2.2 Wenn der Versicherungsnehmer aufgrund einer Leistung des Versicherers Kosten erspart hat, die ihm auch ohne den Schadenfall entstanden wären, kann der Versicherer seine Leistung in Höhe der ersparten Kosten kürzen oder die Ersparnis auf seine Leistung anrechnen. A.20.1.2.3 Die Instandhaltung bzw. Wartung der Geräte und Installa tionen des Haushalts des Versicherungsnehmers ist nicht versichert. A.20.1.3.1 Für die Serviceleistungen gemäß A.20.4 bis A.20.13 über nimmt der Versicherer Kosten von jeweils höchstens 500 EUR. Die Kosten für alle Schäden sind pro Versiche rungsjahr auf 1.500 EUR begrenzt (Jahreshöchstleistung). A.20.1.3.2 Für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen An gehörigen im Notfall (A.20.14) gelten diese Kostengrenzen nicht.
Haus- und Wohnungsschutzbrief. Gegen Mehrbeitrag kann bei Ein-/Zweifamilienhäusern, die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden, der Haus- und Wohnungsschutzbrief gesondert verein- bart werden.
